Guteneck
30.11.2020 - 15:40 Uhr

In Guteneck steigen Gebühren für Feuerwehreinsätze

Zu den überalterten und noch gültigen Satzungen der Gemeinde gehört die Regelung der Gebühren für Einsätze gemeindlicher Feuerwehren. Diese stammt aus dem Jahr 1993 und entspricht nicht mehr der aktuellen Rechtslage.

Die Kostensätze für Feuerwehreinsätze wurden neu geregelt. Künftig fallen dafür höhere Beträge an. Bild: bnr
Die Kostensätze für Feuerwehreinsätze wurden neu geregelt. Künftig fallen dafür höhere Beträge an.

Der Dienst der freiwilligen Feuerwehren erfordert von den Hilfskräften ein Höchstmaß an Einsatzbereitschaft. Damit verbunden sind in vielen Fällen auch erhebliche Kosten, die zu Lasten der Kommunen gehen. In besonderen Fällen sind die Kommunen verpflichtet, diesen Betrag geltend zu machen.

Dazu zählen bestimmte Einsätze, Sicherheitswachen und Ausrücken nach missbräuchlicher Alarmierung und Fehlalarmen. Hauptsächlich kommt dies bei Verkehrsunfällen zum Tragen. Für Einsätze und Tätigkeiten, die unmittelbar der Rettung und Bergung von Menschen und Tieren dienen, wird dagegen kein Kostenersatz erhoben.

Was zu zahlen ist

Der Gemeinderat hatte nun die Aufgabe, die Verrechnungssätze auf das aktuelle Preisniveau anzupassen. Als Grundlage diente eine Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages, des Bayerischen Städtetages und des Landes Feuerwehrverbandes Bayern. Dieses überarbeitete Satzungsmuster wurde vom Gemeinderat in allen Punkten übernommen.

Demnach werden künftig für ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende Personalkosten in Höhe von 28 Euro je Stunde in Rechnung gestellt. Die Sätze für Sicherheitswachen belaufen sich auf 16,40 Euro je Stunde. Für das eingesetzte Gerät fallen zusätzliche Kosten an. Der Stundensatz für ein TSF-W liegt bei 85 Euro oder für ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 bei 140 Euro. Alle Pauschalsätze sind in einem Verzeichnis gesondert festgelegt.

Aufwandspauschale

Als weitere Satzung lag dem Gemeinderat die Erhebung einer Aufwandspauschale für den Einbau und die Nutzung privater Sonderwasserzähler zur Beratung auf dem Tisch.

Guteneck27.11.2020

Private Sonderwasserzähler sind zum einen Gartenwasserzähler oder Stallzähler, mit denen konkret die Wassermengen ermittelt werden, die zwar im Garten oder Stall verbraucht aber nicht in den Kanal eingeleitet werden. Beim erstmaligen Einbau und bei jedem Wechsel des Zählers nach Ablauf der Eichfrist von sechs Jahren muss die Gemeinde den neuen Zähler kontrollieren und abnehmen. Für diesen Mehraufwand wird dem Abnehmer alle sechs Jahre eine Aufwandspauschale von 40 Euro in Rechnung gestellt.

 
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