Die letzte Kostenkalkulation für den Zeitraum 2013 bis 2020 erstellte die Kommunalberatung Hurzlmeier GmbH. Für den nun anstehenden Zeitraum bis 2024 übernahmen diese Aufgabe Kämmerer Thomas Bodensteiner und seine Mitarbeiterin Manuela Hösl, die dem Gemeinderat die Grundzüge der Kalkulation sehr ausführlich und verständlich darlegten. Der Gemeinde blieben so Bearbeitungsgebühren in Höhe von 15 000 Euro erspart.
In seinen Ausführungen ging Kämmerer Bodensteiner auf den Kalkulationszeitraum bis 2024 ein. Dabei gilt der Grundsatz, dass die Gebühren kostendeckend anzusetzen sind. Im ersten Schritt wurden die Gebühren für die Entwässerungseinrichtung der Gemeinde unter die Lupe genommen.
Die Gemeinde Guteneck hat eine gesplittete Abwassergebühr. Dabei wird zwischen Niederschlagswasser und Schmutzwasser unterschieden. Beim Schmutzwasser gibt es zusätzlich die Untergliederung in ungeklärtes und vorgeklärtes Schmutzwasser. Daraus ergeben sich die unterschiedlichen Gebührensätze.
Die Gebühr für das Niederschlagswasser bemisst sich nach der bebauten, befestigten oder versiegelten Grundstücksfläche, von der Niederschlagswasser in die Entwässerungseinrichtung abfließen kann. In der Gemeinde Guteneck sind dies 81 721 Quadratmeter. Die Niederschlagsgebühr bleibt dafür unverändert bei 0,24 Euro je Quadratmeter bestehen. Dies wird damit begründet, dass im Nachtkalkulationszeitraum von 2017 bis 2020 bei der Niederschlagsgebühr eine Überdeckung von 8898 Euro entstanden ist.
Anders verhält es sich dagegen beim Schmutzwasser. Hier entstand im Kalkulationszeitraum eine Unterdeckung von 30 824 Euro. Die Einleitungsmenge für Schmutzwasser liegt bei jährlich 31 000 Kubikmeter. Aus diesem Defizit errechnet sich eine neue Schmutzwassergebühr von 2,65 Euro je Kubikmeter. Bisher waren dafür 1,93 Euro je Kubikmeter abzuführen.
Die abgestufte Schmutzwassergebühr für vorgeklärtes Schmutzwasser erhöht sich von 0,58 Euro je Kubikmeter auf 0,80 Euro je Kubikmeter. Die Grundgebühr bleibt unverändert. Für einen Nenndurchfluss bis 2,5 beträgt diese 61,36 Euro und für Zähler größer als 2,5 71,58 Euro.
Im zweiten Schritt erläuterte Kämmerer Thomas Bodensteiner die Kalkulation für den Wasserbezugspreis. Die zu kalkulierende Wassermenge für Guteneck liegt bei jährlich 38 500 Kubikmeter. Dafür entstanden im Jahr 2020 Kosten in Höhe von 103 426 Euro. Bei einem bisherigen Wasserpreis von 1,14 Euro je Kubikmeter errechnete sich im Jahr 2020 eine Unterdeckung von 24 990 Euro.
Um diese auszugleichen, müsste der Wasserpreis auf 1,74 Euro je Kubikmeter angehoben werden. In Guteneck bestand bisher die Besonderheit, dass für etwaige Sonderausgaben 0,60 Euro je Kubikmeter in den Bezugspreis eingerechnet worden sind, um diese im Bedarfsfall als Sonderrücklage zur Verfügung zu haben. Dies hat sich in der Vergangenheit des Öfteren bewährt.
In der Sitzung ging es nun darum, ob diese Sonderrücklage „Wiederbeschaffungszeitwert“ auch künftig beibehalten werden soll. Dies wurde im Gremium sehr kontrovers diskutiert. Bei der Abstimmung bildete sich dann eine deutliche Mehrheit für die Beibehaltung der Sonderrücklage. Nur Bürgermeister Johann Wilhelm und Gemeinderat Johannes Dirschwigl stimmten dagegen.
Die Verbrauchsgebühr wurde somit bis 2024 auf 2,34 Euro je Kubikmeter entnommenes Wasser festgelegt. Die neue Gebührensatzung tritt rückwirkend ab 1. Januar 2021 in Kraft.
Als weiterer Punkt stand der Neuerlass der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen der Gemeinde Guteneck auf der Tagesordnung. Die aktuelle Erschließungssatzung soll dem aktuellen Stand von Gesetz und Rechtsprechung angepasst werden. Als Grundlage dient das Satzungsmuster des Bayerischen Gemeindetages. Den textlichen Änderungen der Satzung wurde zugestimmt.















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