Nach längerer Coronazwangspause fand wieder eine öffentliche Vorstandssitzung über die Flurneuordnung und Dorferneuerung im Verfahren Guteneck-Weidenthal statt, zu der Bauoberrat Martin Stahr neben der Vorstandschaft alle Interessierten geladen hatte. Nachdem die letzte Sitzung schon längere Zeit zurückliegt, informierte Stahr über den derzeitigen Stand des Verfahrens. Der ökologische Wegseitengraben an der nördlichen Kreisstraße ist bereits bepflanzt. Nach einer Begehung Ende April zeigte sich, dass eine Reihe von Sträuchern nachgepflanzt werden müssen.
Die Vermessungsarbeiten im Gutenecker Bereich der Flurordnungsmaßnahme sind bis auf einige Restarbeiten und Kontrollen abgeschlossen. Mitte Mai wechselte der Vermessungstrupp in den Weidenthaler Bereich. Die Vermessung und Abmarkung des gesamten Verfahrensgebietes werden sich voraussichtlich noch bis in die zweite Jahreshälfte des Kalenderjahres 2023 hinziehen. „Die Durchführung der Arbeiten ist von der Personalverfügbarkeit, der Witterung und dem Feldbestand abhängig“, wie Technische Oberinspektorin Sarah Weiß informierte.
Änderung bei der Werteermittlung
Für die Werteermittlung der einzelnen Flurstücke gab es Änderungen. Nachdem bereits im Jahr 2017 eine erste Änderung der Grundsätze für die Werteermittlung bei Dauergrünland erfolgt war, standen nun weitere Punkte wie Hangneigung, Leitungen in Flurstücken oder Überspannungen sowie Grundstücke an fließenden oder stehenden Gewässern auf der Sitzungsordnung zur Beratung.
In der Diskussion ging es um die Festlegung der zu ändernden Grundsätze für Ab- und Zuschläge für den Bodenwert (Wertzahl). „Die Lösung muss fair sein“, so Bauoberrat Stahr, „aber es allen recht zu machen wird schwer werden.“ Durch Dienstbarkeiten gesicherte Hochspannungsleitungen wurden genauso thematisiert wie unterirdische Leitungen, Kontrollschächte oder Holzmasten im Grundstück.
Bedeutend in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass mündliche Vereinbarungen ohne eingetragenen Rechtscharakter nicht berücksichtigt werden können. Stahr machte deutlich, dass „unbekannte Rechte angemeldet werden müssen.“ Der Vorsitzende wies ausdrücklich darauf hin, sich bei bekannter Lage von privaten Rohrleitungen und Drainagen an den Vorstandsvorsitzenden oder an die Stellvertreterin zu wenden. Die Lage dieser Leitungen ist für die späteren Arbeitsschritte zur Neuverteilung wichtig und sie müssen aufgemessen werden.
Als Folge des Bürgerbegehrens "Rettet die Bienen“ gab es Änderungen, unter anderem im Bereich von Gewässern. Hiervon ist sowohl die Wertzahl als auch die Breite des Schutzstreifens betroffen. Nach ausführlicher Diskussion segnete das Gremium die geänderten Grundsätze für Ab- und Zuschläge zum Bodenwert und für die Bewertung von Grundstücken mit besonderen Eigenschaften ab.
Keine Zusagen möglich
Bei der allgemeinen Aussprache kam die Grundstücksverteilung zur Sprache. Bauoberrat Stahr, der aufgrund einer beruflichen Abordnung die Flurneuordnung in Guteneck-Weidenthal zukünftig nicht mehr begleiten kann, wies ausdrücklich darauf hin, dass „bis zum heutigen Tag keine Zusagen für Grundstückszusammenlegungen gemacht wurden oder gemacht werden können“. Nach seinen Worten werden Vorschläge diskutiert und Lösungen erarbeitet.
Wie einer Zuhöreranfrage zu entnehmen war, fallen immer wieder Hecken und Ranken dem Pflug oder anderen Arbeitsgeräten zum Opfer. Hier erfolgte der nachdrückliche und deutliche Hinweis, dass der Verursacher einer solch rechtswidrigen Aktion zur Wiederherstellung des alten Zustandes verpflichtet werden wird, zumal durch regelmäßige Kartierungsflüge und altes Bildmaterial der Urzustand eindeutig nachzuweisen ist. Hier ist auch der Verpächter des Grundstückes in der Pflicht. Die gilt auch für die Unsitte, Grenzsteine auszuackern. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Die Eigentümer der zum Verfahrensgebiet Guteneck-Weidenthal gehörenden Grundstücke und die ihnen gleichstehenden Erbbauberechtigten werden am Dienstag, 21. Juni, um 19 Uhr zu einer Teilnehmerversammlung eingeladen, die im Feuerwehrhaus in Guteneck stattfindet. Auf der Tagesordnung steht die Wahl ehrenamtlicher Vorstandmitglieder und ihrer Stellvertreter.
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