21.05.2018 - 16:26 Uhr

Vereine kämpfen mit der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung: "Ein Haufen Arbeit"

In wenigen Tagen treten die neuen EU-Bestimmungen zum Umgang mit Personendaten in Kraft. Viele Vereine müssen noch Hausaufgaben im Datenschutz erledigen. Hilfe versprechen Datenschützer, Verbände und Software-Anbieter.

Ordner stehen auf einem Regal. Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung gibt auch Vereinen vor, wie sie personenbezogene Daten schützen müssen.  	Symbolbild: Christophe Gateau/dpa
Ordner stehen auf einem Regal. Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung gibt auch Vereinen vor, wie sie personenbezogene Daten schützen müssen. Symbolbild: Christophe Gateau/dpa

Schwandorf. (esa/dpa) Wie gehen wir mit Datenschutz um? Diese Frage müssen sich Unternehmen, Vereine und Privatpersonen zum 25. Mai neu stellen. Dann tritt die europäische Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Besonders ehrenamtlich arbeitende Vereine stellt das vor eine Herausforderung. Denn mit jeder Anmeldung eines Mitglieds fallen personenbezogene Daten an und viele Vereine sind auf die neuen Bestimmungen noch nicht eingestellt.

Die neue Datenschutzverordnung "wird gerade im Bundesverband bearbeitet. Man sucht einen gangbaren Weg für die untergliederten Verbände", berichtet Stefan Zrenner, Pressesprecher vom Verband für Wohneigentum in Weiden. Wenn die Infos in Weiden ankommen, muss auch der Verband sie umsetzen.

Datenschutz ist in der EU ein Grundrecht. "Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten", heißt es in der EU-Grundrechtecharta. Sie stammt aus dem Jahr 2000. Die entsprechenden Regeln waren allerdings von 1995 - und sind mittlerweile ziemlich überholt. Die Umwälzungen durch Google, Facebook und andere Dienste waren nicht absehbar. Hinzu kommt, dass die Umsetzung der Regeln bislang jedem EU-Staat selbst überlassen blieb. Vor zwei Jahren haben sich EU-Staaten und das Europaparlament auf die sogenannte Datenschutz-Grundverordnung geeinigt. Vom 25. Mai an muss sich jedes EU-Land daran halten.

Eine Neuerung der Grundverordnung für Vereine: "Der Vorstand muss einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn mindestens zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Es ist aber in jedem Fall ein Datenschutzbeauftragter zu benennen, wenn Angaben beispielsweise zur Gesundheit oder politischen Meinung oder zur Bewertung der Person erfasst werden."

"Mehr-Sparten-Vereine brauchen einen Datenschutzbeauftragten", sagt Meier. Und dafür seien "fundierte EDV-Kenntnisse nötig", erläutert Reinhard Meier. Erst vor einigen Tagen hat der Vorsitzende des Stadtverbands für Leibesübungen in Weiden ein 80-seitiges Heft mit Informationen zu den neuen Regeln vom Bayerischen Landessportverband (BLSV) erhalten. Die muss Meier bis zur nächsten Monatsversammlung durcharbeiten. Dann will er die Vorsitzenden der Weidener Vereine informieren, was zu tun ist.

Seit Wochen schon beschäftigt sich Tobias Schwendner mit Datenschutz. "Furchtbar" findet er die neuen Regeln. "Das bleibt erst mal an mir hängen", sagt der neue Vorsitzende des Schwimmclubs Schwandorf. Der BLSV informiere die Vereine schon länger per Rundmails und auf seiner Homepage über das Datenschutzgesetz. Schwendner weiß daher, dass sein Verein den Mitgliedsantrag ändern muss. Darin müsse er nun erläutern, welche Daten wie und wo gespeichert werden. Juristisch einwandfreie Texte müsse der Schwandorfer dafür verwenden. Hilfe biete ihm dabei der Verband.

Dokumente und Internetseite an die neuen Regeln anzupassen verursache dem Schwimmclub mit seinen 337 Mitgliedern zwar keine Kosten, "aber einen Haufen Arbeit". Die Umsetzung des Gesetzes sei so kompliziert, dass es dafür sogar Lehrgänge und Workshops gebe, berichtet der Vorsitzende. Einen Datenschutzbeauftragten müsse der Club zumindest nicht bestimmen: Der ist laut Gesetz nur nötig, wenn mehr als zehn Mitglieder Einblick in personenbezogene Daten haben.

Die neue Verordnung unterscheidet nicht mehr zwischen öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen. Auch ist es unerheblich, ob ein Verein im Vereinsregister eingetragen ist oder nicht. Die Regeln stoßen aber inhaltlich auf Kritik. So müssen Vereine zum Beispiel die Nachfolger der ehemaligen Vorsitzenden um Erlaubnis fragen, wenn sie in einer Chronik ihre Namen nennen möchten, berichtet Meier und bedauert den Arbeitsaufwand.

Schwendner sieht auch bei Fotos ein Problem. Will er Bilder, auf denen Mitglieder zu sehen sind, veröffentlichen, muss er sie um Erlaubnis fragen. "Wenn einer nicht unterschreibt, was machst du dann?", fragt sich der 31-Jährige. Dann müsste ein Vereinsmitglied jedes Foto vor der Veröffentlichung kontrollieren. Aber bei großen Vereinen kenne man vielleicht nicht jedes Mitglied. Schwendner findet: "Früher war es einfacher."___Weitere Informationen für Vereine:www.lda.bayern.de/de/kleine-unternehmen.html

Datenschutz

Diese Punkte müssen Vereine laut Bayerischem Landesamt für Datenschutzaufsicht ab 25. Mai beachten:

Vereine müssen ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten führen, wenn sie Mitglieder verwalten und Beiträge abrechnen

Datenschutz-Verpflichtung für Beschäftigte, die mit personenbezogenen Daten umgehen

Informations- und Auskunftspflichten gegenüber der Mitglieder über die Verarbeitung der Daten

nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungspflichten müssen Daten gelöscht werden

Vertrag zur Auftragsverarbeitung, mit externen Dienstleistern

Datenschutzverletzungen müssen dem Landesamt gemeldet werden

Datenschutzbeauftragten bestimmen, wenn mehr als 10 Personen regelmäßig mit personenbezogenen Daten umgehen (esa)

Sicherheit und Datenminimierung: Was die neue Datenschutzrichtlinie wirklich bringt

 
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