Hauptthema der Hirschauer Bürgerversammlung waren die beiden Starkregenereignisse vom Frühsommer 2018. Inzwischen hat sich dazu auch eine Interessengemeinschaft Betroffener gegründet. Seitens der Stadt beleuchtete Diplom-Ingenieur (FH) Thomas Dotzler vom Bauamt der Stadt Hirschau die Situation.
Wie er feststellte, gab es in diesem Jahr in Hirschau zwei Unwetter mit bis zu 120 Liter Regen pro Stunde auf den Quadratmeter. Das entspreche in etwa einem Regenereignis, das statistisch nur alle 50 Jahre vorkomme. Das vorschriftsmäßig ausgelegte Kanalnetz sei damit überlastet gewesen, sagte Dotzler. Bei über 200 Anwesen im Stadtgebiet sei es zu Wasserschäden gekommen, wobei das Wasser bei einer Vielzahl von Häusern auch über Lichtschächte oder Kellerabgänge eingedrungen sei. "Es ist wirtschaftlich und technisch nicht möglich, den Kanal für solche Starkregenereignisse auszulegen", informierte der Mann vom Bauamt. Das Hirschauer Kanalnetz, das jährlich gereinigt werde, umfasse laut dem Generalentwässerungsplan aus dem Jahr 1993 etwa 30 Kilometer Hauptkanäle, die Kläranlage sei auf 11 000 Einwohnergleichwerte ausgelegt. Vorgeschaltet sind nach Angaben von Dotzler sieben Regenüberlaufbecken, die bei stärkeren Regenereignissen stark verdünntes Wasser in die Vorfluter, also in der Regel Bäche und Gräben, abschlagen und somit die Kläranlage vor einer hydraulischen Überlastung schützen. "Das Kanalnetz ist gemäß den geltenden Bemessungsvorgaben ausreichend dimensioniert und wird ordnungsgemäß betrieben", lautete das Resümee.
Aufgrund wasserrechtlicher Vorgaben wird das Kanalnetz laut Dotzler komplett überrechnet und ein neuer Generalentwässerungsplan ausgearbeitet. Bei Starkregen werde sich jedoch immer ein Rückstau im Kanalnetz bilden. Die Vorsorgepflicht zum Schutz von Gebäudeteilen, die unterhalb der sogenannten Rückstau-Ebene, in der Regel der Straßenoberfläche, liegen, obliege dem Grundstückseigentümer. Meist gehe es hier um das Kellergeschoss. Hier sei es möglich, mit Rückstauklappen, Hebeanlagen oder anderen Maßnahmen vorzubeugen. Diese müssten für eine sichere Funktion auch vorschriftsmäßig gewartet werden. Entlastet werde das Kanalsystem zudem durch die Versickerung von Niederschlagswasser auf dem eigenen Grundstück. Drainagewasser dürfe eigentlich nicht in die Kanalisation eingeleitet werden. Dotzler räumte aber ein, dass ältere Vorschriften und Satzungen diesbezüglich anders lauten könnten. Zur Vorsorge gegen Eindringen durch Kellerfenster, Lichtschächte und Kellerabgängen empfahl Dotzler, Schachterhöhungen oder Schwellen anzubringen.
Inzwischen hat sich eine Initiative Betroffener gegründet in deren Namen Norbert Amann das Wort ergriff. Er zitierte Professor Wolfgang Güntert, der früher bei der Obersten Baubehörde tätig war. Er stelle fest, dass kaum eine Gemeinde auf Starkregen vorbereitet sei. "Die Risiken werden fahrlässig ausgeblendet, weshalb die Kommunen zur Vorsorge gezwungen werden müssen", verlangte er. Speziell die Wohngebiete in Hirschau, die an die Schönbrunnerstraße angebunden seien, seien immer mehr gewachsen, der Kanal schaffe die Belastung nicht. Die Gemeinde ist nach Meinung Amanns in der Pflicht. Man könnte zum Beispiel ein weiteres Regenüberlaufbecken auf Höhe des alten TuS-Platzes bauen. Der Bürgermeister sagte die Überprüfung dieses Gebietes zu, wies aber auch darauf hin, dass Eigentümer, die selber Vorsorge treffen wollten, sich im Bauamt beraten lassen könnten. "Hilft die Feuerwehr bei Ereignissen, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, ist dies für die Betroffenen in der Regel kostenlos", ergänzte Hermann Falk auf Nachfrage.













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