Im Mai 2020 wird ein Wolf nahe Pressath überfahren, am 29. Januar diesen Jahres erfasst ein Auto einen Wolfsrüden auf der Straße wischen Mantel und Hütten – und nur wenige Tage später, am 2. Februar, kollidiert der Wagen eines bislang unbekannten Fahrers mit einem Wolf-Weibchen zwischen Hütten und Kaltenbrunn. Der Wolf ist auf dem Vormarsch, er kehrt zurück in sein altes Revier: den Landkreis Neustadt/WN. Derartige Wildunfälle könnten deshalb nun öfter vorkommen. Der Eschenbacher Polizeichef Werner Stopfer informiert, was in so einem Fall zu beachten ist.
Das Tier nicht einfach liegen lassen, darauf weist Stopfer zuallererst hin. Nach der Straßenverkehrsordnung muss sich der Autofahrer, der an einem Unfall beteiligt ist, darum kümmern, dass keine Gegenstände oder Tiere auf der Straße zurückbleiben. "Entweder man nimmt Handschuhe und zieht es weg, oder zumindest absichern und die Polizei verständigen", informiert er. Denn nicht jedem könne zugemutet werden, ein totes wildes Tier von der Straße zu ziehen. "Es braucht auch keiner aussteigen, wenn da ein Hirsch liegt und noch zappelt, weil es zu gefährlich wäre. Einfach Warnblinklicht an, Warndreieck aufstellen und die Polizei rufen." Die Polizei müsse bei jedem Wildunfall informiert werden, auch wenn der Fahrer das Tier selbst an den Straßenrand bugsiere. Die Beamten kümmern sich dann darum, dass ein Tierarzt (sollte noch Hoffnung für das Tier bestehen) und der Jagdpächter informiert werden. "Was man nicht machen darf, ist, das Tier einzuladen und mitzunehmen. Da wäre möglicherweise der Straftatbestand der Wilderei gegeben", betont Stopfer.
"Was man nicht machen darf, ist, das Tier einzuladen und mitzunehmen. Da wäre möglicherweise der Straftatbestand der Wilderei gegeben."
Der Verkehrsteilnehmer, der am 2. Februar den verletzten Wolf zwischen Hütten und Kaltenbrunn auf der Straße sah, habe laut Stopfer also richtig gehandelt, indem er das Tier zur Seite zog. Von dem Unfallfahrer selbst fehlt bislang jedoch jede Spur, auch weitere Zeugenaussagen gibt es nicht. "Bis jetzt hat sich keiner gemeldet", berichtet der Polizeichef am Donnerstagnachmittag. Dem Fahrer, der sich unerlaubt vom Unfallort entfernte, können nun Anzeigen wegen des Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung und das bayerische Jagdgesetz drohen. Hinweise werden entgegengenommen unter der Telefonnummer 09645/92040.
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