Das Verwaltungsgericht München entscheidet am Dienstag in einem kuriosen Fall: Ein Jäger behauptet, sein Hund habe ihn mit einem Jagdgewehr angeschossen. Ihm zufolge soll das Tier den Schuss gelöst haben, als sie beide im Auto waren. Der Jäger verlor nach dem Vorfall seinen Jagdschein, weil er gegen Vorschriften verstoßen haben soll. Gegen diese Entscheidung des Landratsamtes zog der Mann vor Gericht. Eine außergerichtliche Einigung nach einer mündlichen Verhandlung vor rund zwei Wochen scheiterte nach Angaben eines Gerichtssprechers. Nun wird es ein schriftliches Urteil geben.
Klicken Sie hier für mehr Artikel zum Thema:
Meistgelesene Artikel

E-Mail eingeben
Sie sind bereits eingeloggt.
Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.
Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.