München
19.02.2019 - 04:28 Uhr

Hund „schießt“ auf Herrchen: Entscheidung über Jagdschein

Weil er gegen die Vorschriften verstoßen und sich dabei verletzt haben soll, verliert ein Jäger seinen Jagdschein. Das Kuriose: Vor Gericht behauptet er nun, sein Hund habe ihn angeschossen.

Symbolbild. Bild: Volker Hartmann/dpa
Symbolbild.

Das Verwaltungsgericht München entscheidet am Dienstag in einem kuriosen Fall: Ein Jäger behauptet, sein Hund habe ihn mit einem Jagdgewehr angeschossen. Ihm zufolge soll das Tier den Schuss gelöst haben, als sie beide im Auto waren. Der Jäger verlor nach dem Vorfall seinen Jagdschein, weil er gegen Vorschriften verstoßen haben soll. Gegen diese Entscheidung des Landratsamtes zog der Mann vor Gericht. Eine außergerichtliche Einigung nach einer mündlichen Verhandlung vor rund zwei Wochen scheiterte nach Angaben eines Gerichtssprechers. Nun wird es ein schriftliches Urteil geben.

 
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