06.07.2018 - 14:25 Uhr

Wenn Hunde eine Reise tun

Wer seinen Hund unbedingt mit in den Urlaub nehmen möchte, muss vor der Abreise einiges beachten. Die Tierärztin Yvonne Federl gibt Tipps für den Urlaub mit Hund.

Was wie ein Gimmick aussieht, kann durchaus sinnvoll sein. Bestimmte Hunderassen haben empfindliche Augen, die man mit speziellen Sonnenbrillen für Hunde schützen kann. exb/Yvonne Federl
Was wie ein Gimmick aussieht, kann durchaus sinnvoll sein. Bestimmte Hunderassen haben empfindliche Augen, die man mit speziellen Sonnenbrillen für Hunde schützen kann.

Es hätte in einem Alptraum enden können. Dabei war es keine Frage gewesen, den Hund auf den Wochenend-Ausflug nach Südtirol mitzunehmen. Niemand hatte daran gedacht, dass Hunde in Italien einen Mikrochip tragen müssen. Wäre das bei der Ausreise kontrolliert worden, hätte der Hund unter Umständen in Quarantäne in Italien zurückbleiben müssen. Beim Verreisen mit Hund ist noch einiges mehr zu beachten.

„Das A und O eines Urlaubs mit Hund ist die Wahl des richtigen Ziels“, sagt die Vohenstraußer Tierärztin Yvonne Federl. Denn es gehe um das Klima am Urlaubsort, um das verstärkte Auftreten bestimmter Krankheiten in verschiedenen Regionen und die Dauer der Anreise. Denn die soll für den Hund keine Strapaze werden.

Gefährliche Krankheiten

Flugreisen mit Hund hält Federl grundsätzlich für höchst problematisch. Von diesen sollte man Abstand nehmen, wenn es sich nicht gerade um einen dauerhaften Umzug ins Ausland handelt. „Ein Flug ist für den Hund eine immense Belastung“, sagt sie. Aber auch eine Anreise im Auto, die sich über 15 bis 20 Stunden erstreckt, ist nach Möglichkeit zu vermeiden. Und am besten fährt man in südlicher Richtung nicht viel weiter als bis Norditalien, will man den Hund nicht krank mit nach Hause bringen.

Denn schon südlich der Po-Ebene sind Parasiten verbreitet, die durch Mücken, Zecken oder Flöhe übertragen werden und sehr schwerwiegende Erkrankungen auslösen können. Federl nennt als Beispiele Herzwurm, Leishmaniose, Babesiose, Ehrlichiose, die teilweise schwer zu behandeln sind und tödlich verlaufen können. Sollte der Urlaub mit Hund in weiter südlich gelegene Länder führen – dazu gehört auch schon Kroatien – muss der Hund zum Schutz vor den genannten Vectoren, das sind die Überträger der Parasiten, zwingend mit einem Repellent vorbehandelt werden. „Chemie brauchen wir da unbedingt“, betont Federl.

Steht das Ziel der Urlaubsreise mit Hund fest und will man nicht im Land bleiben, sollte man sich über die aktuellen Einreisebestimmungen des Ziels selbst wie auch der Durchfahrtsländer informieren. Diese können deutlich von den deutschen Bestimmungen abweichen. Die erste Adresse, um diese Informationen einzuholen, ist die Website des Auswärtigen Amts (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit).

Lange Vorbereitung

Je nach Bestimmung und Impfstatus des Hundes kann schlimmstenfalls eine monatelange Vorbereitung erforderlich sein. Dies gilt es zu bedenken, sollte man sich allzu spontan für ein Urlaubsziel entscheiden. Der Versuch, auf gut Glück loszufahren und Bestimmungen zu ignorieren, könne dazu führen, dass der Hund am Zoll „hängen“ bleibe, ergänzt Federls Kollegin Nadine Röhlinger.

Außerhalb der spezifischen Bestimmungen einzelner Länder gilt EU-weit, dass das Tier einen blauen EU-Pass braucht, mit Mikrochip gekennzeichnet und gegen Tollwut geimpft sein muss.

Bevor es dann losgeht, braucht auch der Hund noch seinen „Koffer“ mit einer kurzen und einer langen Leine, Trinknapf für unterwegs, seinem gewohnten Futter, seinem Hundebett, Kotbeuteln und eventuell einem Maulkorb. Denn an sehr vielen Reiseorten herrscht an öffentlichen Plätzen Maulkorb-Pflicht. Das kann zum Problem werden, wenn der Hund bisher nie einen Maulkorb getragen hat. Dann nimmt man vielleicht besser Abstand von einer Besichtigung. Denn den Hund allein in einem fremden Hotelzimmer zurückzulassen, ist keine Alternative.

Dass man sich vor der Abreise erkundigt hat, ob der Hund überhaupt in der Unterkunft willkommen ist, sollte selbstverständlich sein. In den Hundekoffer gehört im besten Fall auch eine kleine Reiseapotheke mit Zeckenzange, etwas Verbandsmaterial und den wichtigsten Notfall-Medikamenten, die der Haustierarzt zusammenstellen kann.

Nachts fahren

Wer dann nachts losfährt, vermeidet schon einmal viele Stunden Sonne im Auto. Federl rät zu ausreichend halbstündigen Pausen, möglichst nicht an öffentlichen Rastplätzen, sondern in freier Natur – und immer, wirklich immer mit angeleintem Hund. Während der Fahrt muss der Hund, der nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) als „Ladung“ gilt, so verstaut sein, dass er selbst bei einer Vollbremsung gut gesichert an Ort und Stelle bleibt. Das bedeutet entweder Transportbox, Sicherheitsgurt oder Trenngitter.

Federl zieht das Fazit, dass der Nutzen des Urlaubs für den Hund den Stress der Reise aufwiegen sollte. Denn auch wenn die Reise so stressarm wie möglich gestaltet wird, kann es im Einzelfall besser sein, den Hund zu Hause in seiner gewohnten Umgebung bei Menschen zu lassen, die er kennt, als ihm zwei langweilige Strandwochen zuzumuten.

Tierärztin Yvonne Federl (rechts) und Patricia Loy, die gerade ihre Ausbildung zur Tiermedizinischen Fachangestellten macht, untersuchen einen jungen Hund vor Antritt der Urlaubsreise. Gabi Eichl
Tierärztin Yvonne Federl (rechts) und Patricia Loy, die gerade ihre Ausbildung zur Tiermedizinischen Fachangestellten macht, untersuchen einen jungen Hund vor Antritt der Urlaubsreise.
Auch Hunde brauchen im Urlaub einen Koffer. stock.adobe.com/Javier brosch
Auch Hunde brauchen im Urlaub einen Koffer.
Der Hund ist nach Straßenverkehrsordnung als „Ladung“ definiert. Er muss deshalb gut in einer Transportbox, mit einem Gurt oder einem Trenngitter gesichert sein. stock.adobe.com/Fotomanufaktur JL
Der Hund ist nach Straßenverkehrsordnung als „Ladung“ definiert. Er muss deshalb gut in einer Transportbox, mit einem Gurt oder einem Trenngitter gesichert sein.
Info:

Katzen wollen gewohnte Umgebung

„Während Hunde durchaus mit auf die Reise gehen können, sollten Katzen und kleine Heimtiere am besten in ihrer gewohnten Umgebung versorgt werden“, rät Moira Gerlach, Fachreferentin für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund. „Am besten man erkundigt sich möglichst frühzeitig bei Familie, Freunden oder Nachbarn. Im besten Fall besteht schon ein Vertrauensverhältnis zwischen Tier und Betreuer. (exb)

Info:

Haustiere registrieren lassen

Mehr als die Hälfte (54 Prozent) aller Hunde und Katzen sind nicht in einem Haustierregister registriert – das zeigt eine Umfrage im Auftrag des Deutschen Tierschutzbundes. Wird ein vermisstes Tier von einem Finder aufgegriffen oder landet im Tierheim, ist es jedoch ohne Kennzeichnung und Registrierung schwierig, den Halter ausfindig zu machen. Darauf weist der Deutsche Tierschutzbund hin und fordert alle Tierhalter auf, ihre Tiere registrieren zu lassen. Der Verband hat dazu die Kampagne #RegistrierDeinTier (www.registrier-dein-tier.de) gestartet.

„Es kommt immer wieder vor, dass Katzen nicht wie gewohnt nach Hause kommen oder dass sich Hunde losreißen und auch auf Rufen nicht zurückkehren“, sagt Andrea Furler-Mihali, Fachreferentin für Heimtiere beim Deutschen Tierschutzbund. „Wir können nur appellieren: Lassen Sie Ihr Tier nicht einfach verschwinden. Schützen Sie es mit einer Kennzeichnung und Registrierung, damit es im Fall der Fälle identifiziert werden kann und möglichst schnell wieder nach Hause kommt.“

Damit ein Tier in einem Haustierregister registriert werden kann, muss es zunächst unverwechselbar gekennzeichnet werden. Der Deutsche Tierschutzbund empfiehlt die Kennzeichnung durch einen reiskorngroßen Transponder, den der Tierarzt unter die Haut des Tieres setzen kann. Möglich ist dies bei Hunden und Katzen, aber auch bei Kleintieren, wie Kaninchen, sowie bei Pferden. Bei Ziervögeln ist die Kennzeichnung über einen Ring am Fuß möglich. „Unsere Erfahrung zeigt, dass die Tiere zwar oft gekennzeichnet sind, im Anschluss aber die ebenso wichtige Registrierung nicht vorgenommen wird“, sagt Furler-Mihali.

Letztlich ist der Halter selbst dafür verantwortlich, dass er die auf dem Chip gespeicherte 15-stellige Nummer beziehungsweise die Ringnummer zusammen mit weiteren Daten zum Tier und dem eigenen Kontakt in einem Haustierregister hinterlegt. Dies geht bei „Findefix“, dem Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes, einfach und kostenfrei auf www.findefix.com oder mit einem schriftlichen Anmeldebogen.

Der Tierhalter erhält im Anschluss per Post eine Bestätigung mit allen wichtigen Unterlagen. Hundehalter bekommen zusätzlich eine Plakette für das Hundehalsband. „Nur die Kombination dieser zwei einfachen Maßnahmen – Kennzeichnung und Registrierung – kann sicherstellen, dass ein entlaufenes Tier und sein Besitzer zusammen finden.“ (exb)

 
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