Von Wildschäden und Wildschweinen blieb die Jagdgenossenschaft seit ihrer Versammlung im Februar 2020 verschont. Dafür bereicherten zwei Waschbären und ein Marderhund die Jagdstrecke.
Insgesamt nüchtern fiel die Bilanz für den Berichtszeitraum aus. Wäre da nicht der eindringliche Appell von Jagdvorsteher Karlheinz Pocker gewesen, schonender mit den Gerätschaften der Jagdgenossenschaft umzugehen und diese nicht untereinander auszuleihen. Die Verursacher der Schäden konnten aufgrund dieser Praxis nicht eindeutig ermittelt werden.
Eingeladen werden konnte noch im vergangenen Jahr zum Jagdessen. Heuer musste es wegen Corona ausfallen. Pocker erinnerte weiter an Wegebaumaßnahmen in der Gabellohe von der ehemaligen "Kasparsbrücke" Richtung Freibad. Die begonnenen Arbeiten zur Wasserableitung sollen 2021 fortgesetzt werden. Ein Dank galt hier der Gemeinde für die Unterstützung. Bürgermeister Thomas Kaufmann sicherte zu, bei den anstehenden Maßnahmen soweit wie möglich den Bauhof mit einzubinden. In seinem Grußwort brachte er auch seine Freude zum Ausdruck, dass keine Wildschäden auftraten, was nicht selbstverständlich sei.
Jagdpächter Manfred Veigl konzentrierte sich auf die Rehkitzrettung. Dabei dankte er den Landwirten für die gute Zusammenarbeit. Dass es nicht immer leicht sei, Bambis vor den Mähwerken zu retten, verdeutlichte er an mehreren Beispielen. Ein Problem in diesem Jahr war die lange Setzzeit der Geißen. Sie begann im April und endete im Juni. In den ersten zwei Lebenswochen drücken sich die Rehkitze tief ins Gras und sind schwer aufzuspüren. Ein gutes Mittel, sie zu erkennen, sind Drohnen. Allerdings ist dies nur in den kühlen Morgenstunden möglich. Der Jagdpächter ließ dabei auftretende organisatorische Probleme nicht außer Acht, wenn die Mahd erst Stunden später erfolgt.
Über eine Spende von 100 Euro aus der ordentlich geführten Kasse von Konrad Merkl darf sich die Feuerwehr für ihre Drohne freuen. Auch wird er wieder für die verstorbenen Jagdgenossen eine Messe in der Pfarrkirche lesen lassen. Den Jagdpachtschilling darf Merkl zu den Rücklagen für den Wegebau legen. Ergänzend zum Jagdpachtvertrag darf nun auf Beschluss der Versammlung ein zweiter Begehungsschein durch den Jagdpächter unter bestimmten Voraussetzungen ausgestellt werden.













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