Seit Mai ist der Betrieb in Kaltenbrunn eingestellt, die Patienten wurden in andere Hände übergeben. Der Pflegedienst Regenbogen ist insolvent, wie Oberpfalz-Medien bereits berichtete. Im eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen hat Insolvenzverwalter Dr. iur. Rudolf Dobmeier angezeigt, dass "voraussichtlich Masseunzulänglichkeit" vorliegt. In Fachkreisen spricht man von einer "Insolvenz in der Insolvenz".
Das bedeutet: Die Kosten des Insolvenzverfahrens sind zwar gedeckt, doch die Insolvenzmasse ist nicht ausreichend, um die "fälligen sonstigen Masseverbindlichkeiten zu erfüllen", wie aus der Insolvenzordnung (§ 208, InsO) hervorgeht. Das gilt auch, wenn die Masse "voraussichtlich" nicht ausreichen wird. Das Gericht muss die Anzeige der Masseunzulänglichkeit öffentlich bekannt machen und dies auch den Massegläubigern mitteilen.
Vergütung des Insolvenzverwalters
Vor allem für die Insolvenzgläubiger dürfte das negative Folgen haben, so die Einschätzung von schuldnerberatung.de, einem Online-Portal des Verlags für Rechtsjournalismus (VFR). Sie könnten "unter Umständen völlig leer ausgehen, während die Massegläubiger vorrangig befriedigt werden". Ansprüche des Massegläubigers entstehen im Zuge des Insolvenzverfahrens. Dazu zählen Gerichtskosten und die Vergütung des Insolvenzverwalters. Für diesen besteht die Pflicht, sich weiterhin um die Verwaltung und Verwertung des Vermögens des Schuldners zu kümmern.
Eine solche "Insolvenz in der Insolvenz" komme immer wieder vor, bestätigt der zuständige Insolvenzverwalter Rudolf Dobmeier, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht aus Regensburg, auf Nachfrage von Oberpfalz-Medien. Da es sich um kein öffentliches Verfahren handle, kann er keine Stellungnahme dazu abgeben. Erst am Ende des Verfahrens werde sich zeigen, wie die Insolvenzmasse verteilt wird.
Prüfung im Verfahren läuft
Aktuell sind laut Amtsgericht Weiden von Insolvenzgläubigern Forderungen in Höhe von 428.507 Euro angemeldet worden. Dr. Alexander Wedlich, Richter am Amtsgericht Weiden, teilt mit: "Der Großteil der Forderungen ist aktuell noch bestritten, was ein normaler Vorgang ist, weil der Insolvenzverwalter im Verfahren prüfen muss, welche Forderungen der Art und Höhe nach begründet sind." Erst wenn die Masseverbindlichkeiten reguliert seien, können aus der verbleibenden Masse die Insolvenzgläubiger "quotal mit einer Befriedigung ihrer Insolvenzforderungen rechnen", so Wedlich.
Insgesamt 28 Mitarbeiter waren für den Pflegedienst Regenbogen in Kaltenbrunn tätig, davon 27 in Teilzeit. Der Pflegedienst hatte offenbar einmal mehrere hundert Mitarbeiter, der Betreiber hegte einst große Pläne für die Zukunft. In Mantel sollte Betreutes Wohnen entstehen, die Baugenehmigung lag bereits vor. Doch aus dem Vorhaben wurde nichts. Das erworbene, unbebaut gebliebene Grundstück fiel durch die Einigung beider Parteien zurück an die Gemeinde.
Gegen den Geschäftsführer des Pflegedienstes wurde in mehreren Fällen ermittelt. In der JVA Regensburg war er sieben Monate wegen versuchter Nötigung, Erpressung und Beleidigung in Haft. Am Landgericht Regensburg war ihm ein Verfahren anhängig, wie Oberpfalz-Medien berichtete. Das Urteil vom 26. Juni dieses Jahres: Schuldig wegen 51 tatmehrheitlicher Fälle wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt, wie Dr. Britta Wankerl, Richterin am Landgericht Regensburg, als stellvertretende Pressesprecherin auf Anfrage von Oberpfalz-Medien mitteilt. Der Angeklagte wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten zur Bewährung verurteilt.
Die Entscheidung des Landgerichts Regensburg ist noch nicht rechtskräftig, heißt es. Der Verteidiger des Angeklagten und die Staatsanwaltschaft Regensburg haben Revision eingelegt.
Das Debakel in der Pflege
- Gründe für Insolvenzen: Nachforderungen von Krankenkassen, Tariflohnpflicht in der Altenpflege, Personalnot, gestiegene Energiekosten, wie Medienberichte zeigen.
- Problem für Patienten: Von heute auf morgen brauchen Pflegebedürftige eine neue Betreuung.
- Bedarf: Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland wird um 37 Prozent zunehmen. Laut Berechnung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) wird die Zahl von rund 5 Millionen Ende 2021 auf etwa 6,8 Millionen im Jahr 2055 ansteigen.
- Zukunft: 2070 dürfte die Zahl der Pflegebedürftigen laut Destatis bei etwa 6,9 Millionen liegen.
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