Kemnath
19.02.2021 - 12:43 Uhr

Erneut kostenlose Corona-Tests in Kemnath

Für den ersten kostenlosen Coronatest hatte die Stadt Kemnath gerade mal einen Tag zur Vorbereitung. Seit Donnerstag nun weiß Bürgermeister Roman Schäffler: Es geht weiter, und das "erst" am Montag.

Die temporäre Corona-Test-Station ist ab kommenden Montag für weitere Termine erneut im ehemaligen Ganssmüller-Komplex an der Wunsiedler Straße untergebracht. Bild: stg
Die temporäre Corona-Test-Station ist ab kommenden Montag für weitere Termine erneut im ehemaligen Ganssmüller-Komplex an der Wunsiedler Straße untergebracht.

Die Stadt Kemnath bietet - nach der von der Bayerischen Staatsregierung kurzfristig angeordneten "Hau-Ruck-Aktion" am vergangenen Dienstag - erneut kostenlose Corona-Tests an: Dieser umfassende Service soll helfen, die Pandemie schneller einzudämmen.

"Bitte machen Sie von diesem Angebot Gebrauch!", appelliert Bürgermeister Roman Schäffler an die Bürger. Ab 22. Februar kann in den nächsten zwei Wochen jeweils montags, mittwochs und freitags, jeweils in der Zeit von 9 bis 13 Uhr, in der Wunsiedler Straße 14 in Kemnath (ehemaliges Ganssmüller-Bürogebäude) ein kostenloser Test zur Erkennung einer möglichen Infektion mit Sars-CoV-2 (Coronavirus) vorgenommen werden.

Mit dem Testangebot des Bayerischen Roten Kreuzes soll gewährleistet werden, dass interessierte Bürger kurze Wege zum Testen haben und so die Aktion gut annehmen. Da eine Registrierung vor Ort den Ablauf erheblich hemmt, wird dringend empfohlen, sich möglichst vorab für den Schnelltest unter http://schnelltest.brk-tirschenreuth.de und für den PCR-Test unter http://test.brk-tirschenreuth.de zu registrieren. Danach erhält jeder Proband einen QR-Code für den Test per E-Mail zugestellt, über den auch das Testergebnis mitgeteilt wird.

Kemnath16.02.2021

Eine Anmeldung zur Testung ist nicht erforderlich. Bei erhöhtem Andrang muss mit Wartezeiten gerechnet werden. Alle Teilnehmer werden gebeten, sich an die Abstands- und Hygieneregeln vor und im Objekt zu halten. Zur Legitimation ist ein amtlicher Lichtbildausweis erforderlich. Mangels eines solchen kann auch hilfsweise ein mit einem Lichtbild versehenes Dokument (wie Führerschein oder Krankenversicherungskarte) vorgelegt werden.

 
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