Für die Bundestagswahl am 23. Februar wird in ausgewählten Urnen- und Briefwahlbezirken im Wahlkreis Weiden (Landkreis Tirschenreuth und Neustadt/WN sowie Stadt Weiden) ein repräsentativer Stimmbezirk eingerichtet. Aus dem Landkreis Tirschenreuth sind laut Mitteilung der Kreiswahlleiterin dabei: Bärnau (Urnenwahlbezirk 3), Erbendorf (Urnenwahlbezirk 1), Friedenfels (Briefwahlbezirk 11), Kastl (Urnenwahlbezirk 1), Kemnath (Urnenwahlbezirk 2), Waldershof (Urnenwahlbezirk 1) und Waldsassen (Briefwahlbezirk 12).
Damit gehören sie zu den deutschlandweit 2700 und bayernweit 449 repräsentativen Wahlbezirken. Anhand der Auswertung der Wahlergebnisse dieser Stichprobenwahlbezirke erstellt das Statistische Bundesamt eine repräsentative Wahlstatistik. Deren Ziel ist es, das Wahlergebnis den Geschlechtern und Geburtsjahresgruppen zuordnen zu können. Das wird mithilfe der amtlichen Stimmzettel festgestellt.
Und was bedeutet dies nun für die betroffenen Bürger? Dies erklärt unter anderem die Verwaltungsgemeinschaft Kemnath in einer Pressemitteilung. In den ausgewählten Wahlbezirken wird mit nach Geburtsjahresgruppen und Geschlecht gekennzeichneten Stimmzetteln gewählt. Die rechtlichen Grundlagen sind im Wahlstatistikgesetz (WstatG) geregelt.
Die Wahrung des Wahlgeheimnisses sei unter anderem dadurch sichergestellt, weil die ausgewählten Wahlbezirke mindestens je 400 Wählende umfassen. Die Stimmzettel in diesen Wahlbezirken enthalten einen Unterscheidungsaufdruck oben links nach Geschlecht und Altersgruppen (Kennbuchstaben A bis M). "Wie bei jedem Stimmzettel sind keine personenbezogenen Daten wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum enthalten", teilt die Verwaltungsgemeinschaft mit.
Die Geburtsjahrgänge werden in sechs große Altersgruppen zusammengefasst, sodass ein Bezug auf das Wahlverhalten einzelner Wähler ausscheidet. Die Stimmauszählung am Wahltag im jeweiligen Wahlbezirk erfolge durch den Wahlvorstand ohne statistische Auswertung. Die Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik werden auf Bundes- und Landesebene veröffentlicht. "Zum Schutz des Wahlgeheimnisses können somit keine Rückschlüsse zu den einzelnen Stichprobenwahlbezirken gezogen werden." Die Ergebnisse der Wahlstatistik werden etwa vier Monate nach dem Wahltag bekanntgegeben.
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