Einstimmig votierte der Stadtrat dafür, dass die Stadt ab 1. November das Projekt auch ohne die bisherigen Zuschüsse des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit, Familie und Soziales mit dem BRK fortsetzt. Die Verwaltung soll kontinuierlich prüfen, ob und welche Fördermittel zur Finanzierung generiert werden können. Die Kosten über den gesamten Projektzeitraum sind mit zirka 36 000 Euro jährlich veranschlagt. Bezüglich der Bedeutung des Projektes "Leben plus" kam zum Ausdruck, dass dies ein Beitrag für die weitere Entwicklung der Stadt und deren familienfreundliche Ausrichtung sei.
"Auf Eis" gelegt hat das Gremium seine Entscheidung über eine Neufestsetzung der Preise für die Deponieanlieferung zur Entsorgung von Grüngut und Bauschutt. Bei den ermittelten Entgelten für die Annahme von Gartenabfällen auf der städtischen Grüngutannahmestelle ergaben sich bei Laub und Gras neun Euro (bisher sechs Euro) pro Kubikmeter, bei Gras und Laub bis 0,25 Kubikmeter (Kleinmengen) 2,50 Euro (bisher 1,50 Euro) pro Kubikmeter, bei Äste und Heckenschnitt fünf Euro (drei Euro) pro Kubikmeter sowie neu eine Pauschale für Anlieferung außerhalb der Öffnungszeit von fünf Euro.
Das Entgelt für die Annahme von Bauschutt Klasse 1 (Ziegel, Beton, Mauerwerk und Fliesen) sollte bei 34 Euro pro Kubikmeter und einer maximalen Anliefermenge von zwei Kubikmeter belassen werden. Bei den neu kalkulierten Preisen sind neben den Kosten der Fremdentsorgung durch Dienstleister auch jährliche Unterhaltungskosten für die Grüngutannahmestelle in Höhe von 3500 Euro eingerechnet.
FW-Fraktionssprecher Christian Baumann plädierte für eine kostenlose Anlieferung von Kleinmengen. Die prozentuale Steigerung war der SPD-Fraktionssprecherin Jutta Deiml ein Dorn im Auge. Schließlich vertagten die Räte ihre Entscheidung.
Keine Einwände hatten sie bei der 3. Änderung der Satzung über die Benutzung der städtischen Friedhofs und der Bestattungseinrichtungen. Die Änderung bezieht sich ausschließlich auf die Ruhezeiten. Diese beträgt künftig für Leichen 25 Jahre; bei Kindern bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr 10 Jahre und bei Urnenbestattungen 15 Jahre.
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