Gisela Wenig hat ihre Ergebnisse im neuen Forstwirtschaftsplan zusammengetragen, der die Bewirtschaftung des Stadtwaldes Kemnath regelt. "Das Bayerische Waldgesetz schreibt vor, dass die kommunalen Wälder vorbildlich zu bewirtschaften sind", erklärte Forstdirektor Christoph Hübner. Es dürfe nicht mehr Holz entnommen werden als nachwachse. Auch müsse der Wald zukunftsfähig aufgebaut werden.
Um das zu gewährleisten, müssen Kommunen wie die Stadt Kemnath regelmäßig eine sogenannte Forsteinrichtung laufen lassen. In diesem Rahmen werden der Wald und dessen Zustand erfasst und die bisherige Bewirtschaftung gewertet. So können zukünftige Maßnahmen zuverlässig geplant werden. Die bis dahin geordnete Bewirtschaftung der städtischen Wälder muss weiterhin gewährleistet sein.
Im Forstamt übergab Forstdirektor Christoph Hübner die sogenannten Operate an Bürgermeister Roman Schäffler. Im Beisein des Stadtförsters händigte er ihm das Forstwirtschaftsgutachten für die Spitalstiftung, den Forstwirtschaftsplan für den Stadtwald für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2040 und die Forstbetriebskarte aus.
Bürgermeister Roman Schäffler versprach, die geplanten und wegen der klimatischen Veränderungen notwendigen Maßnahmen bestmöglich umzusetzen, so dass die städtischen Wälder fit für die Zukunft sind und weiter ihre wichtigen Aufgaben für die Gesellschaft erfüllen können. Die bisherige Behandlung des Stadtwaldes durch den kürzlich in Ruhestand gegangenen Stadtförster Klaus Ferber wurde ausdrücklich gewürdigt. Er schaffte es durch enormen Einsatz, den Waldumbau und damit den Baumartenreichtum deutlich voranzubringen, hieß es.
Auf seinen Nachfolger Reinhard Herrmann wartet jetzt viel Arbeit. Um die verschiedenen Baumarten zu erhalten, müssen die zahlreichen jungen Bestände gepflegt werden. "Alle Maßnahmen bei der Bewirtschaftung des Stadtwaldes müssen in das Revierbuch eingetragen werden", wusste Stadtförster Reinhard Herrmann.
Schäffler versprach, die Dokumente dem Stadtrat vorzulegen und im Einvernehmen mit dem Stadtförster alle notwendigen Maßnahmen für eine optimale Bewirtschaftung der Wälder zu ergreifen.
"Das Bayerische Waldgesetz schreibt vor, dass die kommunalen Wälder vorbildlich zu bewirtschaften sind."
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