"Fast drei Millionen Pflegebedürftige gibt es derzeit in Deutschland, 80 Prozent von ihnen werden daheim gepflegt", wusste Pflegeberaterin Evelin Schrems. Dabei gibt es viele Hilfen von der Pflegekasse, auf die pflegende Angehörige Anspruch haben.
"Pflegebedürftigkeit - Wer hilft mir?" war das Thema ihres Vortrags im Seniorenheim Casa Doro am Schirnitzbach.
Für einen Pflegeantrag muss sich der Versicherte an seine Pflegekasse wenden. Diese informiert dann den Medizinischen Dienst (MD) Bayern. Dieser begutachtet den Antragsteller und überprüft die gesetzlichen Kriterien. Wegen Corona kommt der Medizinische Dienst derzeit nicht ins Haus. Die Begutachtung erfolgt anhand eines detaillierten Fragenkatalogs telefonisch mit dem Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen. Die Pflegekasse erstellt dann in der Regel innerhalb von fünf Wochen einen Leistungsbescheid. "Die Pflegeberatung unterstützt und begleitet den Pflegebedürftigen", erklärte Evelin Schrems. Der Hilfsbedürftige steht dabei im Mittelpunkt.
Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer oder voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen. Die Begutachtung des Medizinischen Dienstes erfolgt in sechs Modulen. Die bisherigen drei Pflegestufen wurden in fünf Pflegegrade übergeführt. Dadurch können Art und Umfang der Leistungen der Pflegeversicherung genauer auf den Bedarf abgestimmt werden.
Anhand von Fallbeispielen gab die Pflegefachkraft einen umfassenden Überblick über die Unterstützungsleistungen der Pflegeversicherung in den einzelnen Graden, die Sachleistungen, die Betreuungs- und Entlastungleistungen sowie die einzelnen Pflegehilfsmittel für den häuslichen Bereich.
"Die neue Pflegeversicherung, die am 1. Januar 2022 in Kraft tritt, bringt für die Pflegebedürftigen nur geringfügige Verbesserungen", erklärte die erfahrene Pflegeberaterin. Zwischendurch beantwortete sie geduldig Fragen ihrer Zuhörer.
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