Kemnath
28.06.2018 - 20:22 Uhr

Nachfrage nach Flexi-Rente

Die erste Abrechnung der Rentenversicherung steht im Juli 2018 an. VdK-Kreisgeschaftsführer Harald Gresik von der Geschäftsstelle Wiesau weist darauf hin, dass sich das Motto „Flexibel statt starr“ durchaus auszahlen kann.

(gma) Am 1. Juli 2017 trat die Flexi-Rente komplett in Kraft. Seitdem gelten für die vorgezogene Altersrente und die Erwerbsminderungsrente neue Hinzuverdienstregelungen. "Bei Bezug einer Regelaltersrente darf man ohne Rentenkürzung unbegrenzt hinzuverdienen. Bei den vorgezogenen Renten, also für Schwerbehinderte, für langjährig Versicherte, für besonders langjährig Versicherte und für Erwerbsgeminderte, gibt es dagegen Beschränkungen, die durch das neue Gesetz anders geregelt sind", weiß der Mann vom VdK.

Bis zum 30. Juni 2017 galten noch starre Hinzuverdienstgrenzen. Der monatliche Hinzuverdienst durfte dabei maximal 450 Euro betragen und maximal zweimal im Kalenderjahr bis zum Doppelten überschritten werden, ohne dass die Rente gekürzt wurde. Ab dem dritten Mal im selben Kalenderjahr wurde für jeden Monat, in dem der Hinzuverdienst überschritten wurde, die Rente stufenweise gekürzt, auch wenn der Verdienst nur knapp über der Hinzuverdienstgrenze lag. "Diese starren Hinzuverdienstgrenzen", so Harald Gresik, "waren in der Rentenauskunft oder – falls schon Rente bezogen worden ist – im Rentenbescheid zu finden. Seit Juli 2017 gibt es statt dieser starren monatlichen Hinzuverdienstgrenze eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro. Übersteigt das zusätzliche Einkommen innerhalb eines Kalenderjahres diese Höchstsumme, wird die Rente zunächst nur um 40 Prozent des übersteigenden Betrags gekürzt. Das wirkt sich besonders in den Fällen günstiger aus, in denen die Hinzuverdienstgrenze nur um einen geringen Betrag überschritten wird."

Der Sozialverband VdK Bayern führt dazu ein Beispiel an: Eine Rentnerin verdient zusätzlich 500 Euro pro Monat. Das ergibt im Jahr 6000 Euro. Nach altem Recht wurden wegen Überschreitens der starren monatlichen Hinzuverdienstgrenze bei einer Rente von 1200 Euro nur noch zwei Drittel, also 800 Euro monatlich gezahlt. Das ergab aufs Jahr gerechnet eine Einbuße bei der Rente von 4800 Euro. Nach neuem Recht erfolgt in diesem Beispiel keine Rentenkürzung mehr, weil die 6300 Euro nicht überschritten werden.

VdK-Geschäftsführer Harald Gresik weist aber darauf hin, dass in manchen Fällen das neue Flexi-Renten-Recht auch dazu führen kann, dass aufs Jahr gerechnet eine geringere Rente gezahlt wird als nach dem alten Hinzuverdienstrecht. Wenn man zum Beispiel nur zwei Monate im Jahr arbeitet, aber jeweils einen sehr hohen Hinzuverdienst hat, der deutlich über 6300 Euro liegt, dann kann die Neuregelung ungünstiger sein. Im konkreten Fall beraten die VdK-Fachleute dazu gerne. Für den VdK-Kreisverband Tirschenreuth-Kemnath ist die Kreisgeschäftsstelle in Wiesau, Marktplatz 4 zuständig. Infos im Internet unter www.vdk-bayern.de

 
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