Sachbearbeiter Berthold Schmid erklärte, dass in fünf bayerischen Kommunen ab 1. März Bauanträge in digitaler Form gestellt werden können. Auch im Landkreis Neustadt/WN startet das Verfahren „Digitaler Bauantrag“. Für Bauanträge, in denen das Landratsamt Neustadt/WN die abschließende Entscheidung zu treffen hat, tritt künftig ein Zuständigkeitswechsel bei der Antragstellung ein. Das heißt: Sowohl digitale als auch papiergebundene Anträge sind ab sofort direkt beim Landratsamt zu stellen.
Gemeinde weiter beteiligt
Die Gemeinden bleiben ein unverzichtbarer Teil des baurechtlichen Genehmigungsverfahrens. Sie werden nach Eingang der Unterlagen unverzüglich durch das Landratsamt digital am Verfahren beteiligt. Über ein Portal kann die Gemeinde dann beim Landratsamt Eingabepläne, sprich alle Ansichten, Grundrisse, Schnitte und Lagepläne, herunterladen. Da die Behandlung des Antrages nicht mehr nacheinander, sondern gleichzeitig erfolgt, erhofft sich das Bayerische Bauministerium vor allem schnellere und einfachere Verfahren.
Grünes Licht für Bauherren
Das gemeindliche Einvernehmen erhielt der Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Doppelcarport am Sandbrunnen, sowie der Anbau an das bestehende Wohnhaus in Kirchenthumbach. Ebenfalls genehmigt wurde der Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses in Kirchenthumbach sowie die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans. Der Rückbau eines bestehenden Stadels in Thurndorf wurde ebenfalls einstimmig befürwortet.
Halteverbot und Wegweiser
Zweiter Bürgermeister Ewald Plössner, der die Sitzung leitete, informierte die Räte dass er wegen dem Halteverbot am Burgring mit Pfarrer Lobo gesprochen habe. Ein Wegweiser „Aussichtsturm Kalvarienberg“ wurde für die Verkehrsinsel an der Bayreuther Straße bestellt.
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