Kirchenthumbach
25.02.2019 - 12:34 Uhr

Nach Fink und Schwalbe benannt

Zum Baugebiet "Sandbrunnen IV" liegt den Kirchenthumbacher Gemeinderäten ein Bündel von Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange vor. Was noch fehlt, sind Straßennamen.

Mit „Schwalbenweg“, ab der Zufahrt zum Baugebiet „Sandbrunnen IV“ (rechts im Bild) mit dem weiteren Verlauf nach Süden (links) und „Finkenweg“ für die Querstraße (Bildmitte) entschied sich der Marktgemeinderat für heimische Vogelarten bei der Vergabe von Straßennamen. Bild: br
Mit „Schwalbenweg“, ab der Zufahrt zum Baugebiet „Sandbrunnen IV“ (rechts im Bild) mit dem weiteren Verlauf nach Süden (links) und „Finkenweg“ für die Querstraße (Bildmitte) entschied sich der Marktgemeinderat für heimische Vogelarten bei der Vergabe von Straßennamen.

Wie Bürgermeister Jürgen Kürzinger informierte, liegen zur ersten Änderung des Bebauungsplans "Weiherwiesen" keine Stellungsnahmen vor, zumindest nicht Bürgern aus der Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Stellungnahmen der beteiligten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nahm das Gremium ohne Einwände zur Kenntnis. Den Bebauungsplan für das Industriegebiet unter Berücksichtigung der Ergänzungen und Änderungen nach den vorangegangenen Abwägungsbeschluss beschloss es als Satzung.

Eine Änderung des Bebauungsplanes "Mühlenweg" wurde mit vier Gegenstimmen ablehnt. Zur der Bebauungsplanänderung gab es eine Anfrage, eine Teilfläche zu Wohnzwecken umzuplanen. Die Bauabteilung des Landratsamtes Neustadt/WN wies daraufhin, dass bei einer Überplanung als Wohnbaufläche wegen der Nähe zur B 470 und dem angrenzenden Gewerbegebieten ein Schallschutzgutachten zu erstellen sei. Wegen des Kostenaufwands beschloss das Gremium, dass der Bebauungsplan nicht geändert wird.

 
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