Früher mussten Stadt- und Gemeinderäte gewichtige Gründe angeben, um zurücktreten zu dürfen. Seit 2014 ist diese Regelung abgeschafft. Die gewählten Mandatsträger brauchen keinen Grund mehr nennen, um ihr Amt niederzulegen. Diese Vorgabe des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes kam für Marktgemeinderat Daniel Götz nicht in Frage. Der Jurist nannte in seiner Rücktrittsankündigung „berufliche und private Gründe“. In seiner letzten Sitzung als Mitglied des Kirchenthumbacher Rates ergänzte Daniel Götz die Rücktrittsgründe mit der Feststellung: „Manche Entwicklungen sind nicht beeinflussbar, erfordern aber Entscheidungen.“
Seit 1. Mai 2014 in Amt und Würden dankte der scheidende Marktgemeinderat noch einmal für die gute Zusammenarbeit mit dem Gremium und verwies auf seinen Anspruch, offen und direkt, kritisch und ehrlich die Interessen der Bürgerschaft vertreten zu haben. Verbunden mit der Überreichung einer Dankurkunde würdigte Bürgermeister Jürgen Kürzinger den Einsatz des Kirchenthumbachers für die Marktgemeinde und wünschte ein „bleib' gesund und der Gemeinde treu“. Daniel Götz war seit 1. Mai 2014 Mitglied des Marktrates und stellvertretender Fraktionssprecher der Christlichen Wählergemeinschaft (CWG).
Dem formellen Beschluss der Ratsversammlung zur Amtsniederlegung des Kollegen folgte die Feststellung des Nachfolgers. Nachrücker auf der CWG-Liste ist Marco Streit. Die gesetzlichen Vorgaben sehen die unverzügliche Verständigung des Nachrückers mit Vereidigung in der nächsten Marktgemeinderatssitzung vor.














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