Kirchenthumbach
03.08.2018 - 11:29 Uhr

Rechtlerwald ein Auslaufmodell?

Die Gemeindenutzungsrechte am Rechtlerwald Heinersreuth werden aufgehoben und gehen in Privatnutzungsrechte über. Das beschließt der Marktgemeinderat.

(br) Das bedeutet, der Kommune gehören zwar weiterhin Grund und Boden, doch das rund 17,5 Hektar große Waldgebiet wird unter den 15 Rechtlern zur Privatnutzung aufgeteilt. Wie Bürgermeister Jürgen Kürzinger berichtete, hat der Markt Kirchenthumbach bei Sitzungen des Rechtlervorstands zu diesem Vorhaben teilgenommen. Dabei kristallisierte sich heraus, dass die gemeinsame Waldbewirtschaftung, meist an Wochenenden, sich nicht mehr realisieren lasse. Dazu verdeutlichte Forstamtsrat Mathias Rupp vom Forstamt Pressath, als Außenstelle des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Oberpfalz, dass sich die Rechtler höheren Anforderungen stellen müssten. Er erwähnte, dass die Teilnahme an einem Motorsägenkurs gefordert ist und auch Kenntnisse in den Unfallverhütungsvorschriften seien von hoher Bedeutung. Gleiches gelte bei der Verkehrssicherungspflicht, die allerdings der Kommune obliegt. Für den Forstamtsrat sei ein Rechtlerwald ein Auslaufmodell.

Die Vorgaben, in dem Körperschaftswald jährlich 1,5 Hektar zu pflegen, und auch der Umbau in einen Mischwald könnten von den Rechtlern aus personellen Gründen nicht mehr bewerkstelligt werden. Mit der Auflösung und Aufhebung der öffentlichen Nutzungsrechte bekommen nunmehr die Rechtler ein Privatnutzungsrecht, aufgeteilt an die 15 Rechtler mit einer Fläche von jeweils rund einem Hektar. Dies sei auch der Wunsch der Beteiligten. Auch vom Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten (AELF), so Forstamtsrat Rupp, werde dieses Vorhaben begrüßt, ebenso wie vom Amt für Ländliche Entwicklung (ALE), wie Baudirektor Georg Braunreuther unterstrich. Nach seinen Worten diene dieses Vorhaben zur Verbesserung der Agrarstruktur.

Für Bürgermeister Kürzinger war es erfreulich, dass mit den Rechtlern eine Einigung erzielt werden konnte. Nach seinen Worten sollte sich die Kommune nicht grundsätzlich verschließen, Grund zu veräußern, wenn dies bei der Aufteilung in Privatnutzungsrechte eventuell nötig ist. In der Diskussion wurde darauf verwiesen, dass ein Gutachten über die Wertnutzung zu erstellen sei. Zudem forderte Marktgemeinderat Georg Adelhardt (WG Sassenreuth), vorab Wegebaumaßnahmen. Dazu gab Kürzinger zu verstehen, dass die Wegeflächen im Eigentum der Marktgemeinde bleiben. Einhergehend mit dem einstimmigen Beschluss zur Auflösung und Aufhebung der öffentlichen Nutzungsrechte entschied sich der Marktgemeinderat, dass die weiteren Verfahren in die Wege geleitet werden.

Uneinig war sich das Gremium bei der Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung und zwar rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres. Die Räte haben die Entscheidung vertagt. Grundlage für die vorgesehene Aufhebung sei die jüngste Gesetzesvorlage des Freistaates Bayern. Mit einem deutlichen "Nein" sprach sich zweiter Bürgermeister Josef Schreglmann (CSU) gegen die Aufhebung aus. Anders dagegen sah es dritter Bürgermeister Werner Trenz (WG Sassenreuth) und brachte zum Ausdruck, "für diese Satzung fehle jede Rechtsgrundlage".

Wie Alfred Rauch als Geschäftsleiter der VG Kirchenthumbach klarstellte, sind die bis zum 31. Dezember letztem Jahr entsprechend ergangenen Bescheide rechtskräftig. Das Gremium schloss sich dem Vorschlag von Kürzinger an, die Entscheidung zu vertagen, bis eine Regelung des Freistaates zur finanziellen Entschädigung an die Kommunen bei Straßenausbaumaßnahmen vorliegt.

 
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