Wind ist im ganzen Land verfügbar. Mehr oder weniger. Er liefert mit Windrädern den preiswertesten Strom. Doch nicht überall zieht dieses Argument. Einerseits ist der Wind eine wichtiges Energiequelle. Andererseits sorgt man sich über Mindestabstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung, über Geräuschentwicklung und Naturverträglichkeit. Ein Thema, das auch in Kirchenthumbach heiß diskutiert wird.
Hintergrund der Diskussion ist die Vorgabe des Regionalen Planungsverbandes Oberpfalz-Nord an die Gemeinden, zum Fortschreibungsentwurf für den Teilabschnitt Windenergie bis Ende Oktober 2024 Stellung zu nehmen. Bekanntlich müssen bis Ende 2027 die Kommunen mindestens 1,1 Prozent und bis Ende 2032 zumindest 1,8 Prozent ihrer Fläche für mögliche Windenergiestandorte ausweisen.
Werden die Flächenziele nicht erreicht, entfällt die Zulässigkeit von Mindestabstandsregeln. Damit würde der Windkraft überall im Außenbereich Tür und Tor geöffnet, erläuterte Kirchenthumbachs Hauptamtsleiter Matthias Kroher dem Gremium in der jüngsten Ratssitzung. Notwendig sei ein regionaler Konsens mit der Meldung oder Anerkennung windhöffiger Flächen für Vorranggebiete, ergänzte Zweiter Bürgermeister Ewald Plößner. Im Entwurf der Planungsspiele des Verbandes zur Fortschreibung der Energieplanung enthalten sind auch Flächen der Gemeinde.
Gute Windgüte auf Kütschenrain
Dargestellt ist in einer sogenannten Potenzialflächenanalyse mit besonders guter Windgüte bis zu 100 Prozent auch der Höhenzug des Kütschenrains (643 Meter). Die "Windjäger" favorisieren besonders Flächen zwischen Thurndorf und Sassenreuth. Ein Gebiet an der Landkreisgrenze und an der Bezirksgrenze zu Oberfranken. Das Waldgebiet, bis 1815 eine Grenzregion zwischen Franken und Altbayern, erstreckt sich im Westen bis nach Schnabelwaid. In der Nachbargemeinde wirft man schon seit Jahren eine Auge auf das windhöffige Areal. Weit fortgeschritten ist schon mit dem Segen des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken Ost das Verfahren für die Errichtung von Windrädern im Gebiet der Marktgemeinde Schnabelwaid. Der Investor "Uhl-Windkraft" plant 11 Anlagen mit 80 Megawatt. Die Inbetriebnahme ist für 2026 geplant.
Diese Entwicklung hat auch Signalwirkung für die Kirchenthumbacher, die im Entwurf des Nordoberpfälzer Regionalplanes ausgewiesenen windenergietauglichen Flächen rund um den Kütschenrain anzuerkennen. Ein Meinungsbild wünschte sich in der Ratssitzung Sitzungsleiter Plößner. Mit Drittem Bürgermeister Alexander Schatz mahnte Plößner: "Wir müssen es schaffen, im begrenzten Umfang Vorranggebiete auszuweisen, sonst droht eine unbegrenzte Nutzung des Waldgebietes." Geschäftsleiter Matthias Kroher warnte: "Wer zum Planungsentwurf keine Stellung nimmt, gilt schon als Befürworter." Eine Feststellung mit kritischem Echo. "Das Zupflastern mit Windrädern in diesem Bereich widerspricht jeder Logik", urteilte Josef Schreglmann mit Blick auf bereits bestehende Anlagen auf Auerbacher Gebiet.
Winfried Sporrer forderte die Einhaltung von 1000 Metern Abstandsfläche zur Wohnbebauung. Zudem warnte er vor der übertriebene Dichte der Energiegewinnung aus Wind und Photovoltaik in einem relativ kleinräumigen Bereich. Man solle des Weiteren auch an Vorteile für die Bürger denken, befand Sporrer. Derzeit werde die Energieplanung über die Köpfe der Bevölkerung hinweg entschieden. Mehr Rücksichtnahme auch aus Nachbarlandkreisen sei ein Gebot der Stunde. Philipp Kroher forderte daher mehr regionale Kooperation mit den Nachbargemeinden über Landkreisgrenzen hinweg.
Denkmäler schützen
Während es für Zweiten Bürgermeister Ewald Plößner um die Entwicklung eines energetischen Gesamtkonzeptes ging, sorgte sich Stopfer bei der Windradoffensive um das besondere touristische Gewicht der Wanderwege rund um den Kütschenrain. Es gelte, auch die Denkmaleigenschaften im Bereich der Waldkapelle und des Thurndorfer Kalvarienberges einschließlich der Kalvarienbergkapelle zu berücksichtigen, so Stopfer. Hinweise aus dem Gremium, die in die Stellungnahme zur Fortschreibung des Regionalplanes zur Windenergie einfließen sollen. Geplant ist, die offizielle Formulierung in der nächsten Sitzung zu beschließen.
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