Kümmersbruck
07.01.2021 - 14:21 Uhr

Kolpingsfamilie Kümmersbruck organisiert Abholaktion der Christbäume mit maximal zwei Haushalten

Wohin mit den alten Christbäumen? Viele Vereine haben ihre Abholaktionen abgesagt. Nicht die Kolpingsfamilie in Kümmersbruck. Dort werden die vier Fahrzeuge im Einsatz mit Geschwistern oder maximal zwei Haushalten besetzt.

Wohin mit dem alten Christbaum? Im Landkreis Amberg-Sulzbach wurden die meisten Abholaktionen abgesagt. Die Stadt Amberg stellt eine Entsorgungsmöglichkeit zur Verfügung. Bild: agentur_dpa
Wohin mit dem alten Christbaum? Im Landkreis Amberg-Sulzbach wurden die meisten Abholaktionen abgesagt. Die Stadt Amberg stellt eine Entsorgungsmöglichkeit zur Verfügung.

Die Kolpingsfamilie Kümmersbruck ist eine der wenigen Vereine im Landkreis Amberg-Sulzbach, die ausgediente Christbäume abholen. Mit vier Autos und Anhängern werden die Mitglieder von Kolping am Samstag, 9. Januar, ab 7 Uhr unterwegs sein. Die Fahrzeuge sind so besetzt, dass nur Geschwister oder maximal zwei Haushalte zusammen unterwegs sein werden. Bislang habe die Kolpingsfamilie alle Veranstaltungen wie Feste oder Nikolausdienst ausfallen lassen. "Wir haben uns jetzt aber ganz bewusst dafür entschieden, die Abholaktion anzubieten", sagte Josef Schönberger auf Nachfrage, der die Anmeldungen unter 0160/97801777 per WhatsApp, SMS oder telefonisch dafür entgegen nimmt. "Wir haben viele ältere Leute, die gar keine andere Möglichkeit haben und sich darauf verlassen." Die Anmeldezahlen sprechen für sich: "Kein Unterschied zu den vergangenen Jahren." Hinzu kommt, dass sich auch einige aus Amberg gemeldet hätten, die den Service in ihrer Stadt heuer vermissen. Drei Euro kostet die Abholgebühr pro Baum. "Wir halten alle Hygieneregeln ein", sagt Schönberger. Das Geld soll in einem Beutel am Baum befestigt werden. Den Erlös spendet die Kolpingfamilie immer einem guten Zweck. "So können wir heuer trotzdem etwas spenden", so Schönberger.

Das Landratsamt musste für die Aktion keine Ausnahmegenehmigung erteilen. Es wird auf Paragraf 4 der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verwiesen. "Grundsätzlich dürfen 5 Personen aus 2 verschiedenen Hausständen im öffentlichen Raum zusammentreffen", sagte Pressesprecherin Christine Hollederer. Sofern alle aktuell geltenden Regeln eingehalten werden, ist die Christbaumabholaktion deshalb auch möglich. Ab Montag wird aber eine neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung veröffentlicht, dann werden allerdings auch neue Regeln gelten.

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Tirschenreuth07.01.2021
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