(hwo) Da war es wieder. Dieses Wort, das den Soldaten klar abtrennt von seinen Vorgesetzten. Es lautet: Untergebene.
Gut ist, dass sich die neuerdings vermehrt beschweren und den Mund aufmachen, wenn ihnen Unrecht geschieht. Als Oberstaatsanwalt Thomas Strohmeier den Sitzungssaal betrat, hatte er eine Anklageschrift mit sechs einzelnen Vorwürfen dabei. Alle zustande gekommen, weil sich Untergebene das Vokabular und das Benehmen eines Feldwebels nicht länger gefallen lassen mochten.
Man weiß: Die Bundeswehr ist kein Hort der spanischen Hofsitten. Aber müssen dort Ausdrücke wie "Spast" fallen? Dürfen Untergebene als "Stricher" bezeichnet werden? Der Feldwebel aus der Schweppermannkaserne soll in seiner Rolle als Ausbilder auch rüde zur Sache gekommen sein, als er einem Hauptgefreiten auf dem Standortübungsplatz Freihöls befahl: "Stellung!" Der Untergebene gehorchte und warf sich bei der Bergung eines offenbar festgefahrenen Lkw bäuchlings in eine Matschpfütze. Dann soll er den Kampfstiefel des Vorgesetzten im Rücken gespürt haben und noch tiefer in den Morast gedrückt worden sein.
Ein Rechtsgespräch
Der aus Bayreuth angereiste Verteidiger Tobias Liebau bat um ein Rechtsgespräch. Es fand unter Vorsitz von Amtsrichterin Julia Taubmann hinter verschlossenen Türen statt. Dann räumte der Feldwebel die gegen ihn erhobenen Vorwürfe weitgehend ein. Allerdings mit der Bemerkung, er habe den Hauptgefreiten seinerzeit "nicht bewusst in den Matsch gedrückt" und könne sich an manche offenbar von ihm gebrauchten Ausdrücke nicht mehr genau erinnern.
Der Oberstaatsanwalt wollte wissen: "Wie sehen Sie die Dinge heute?" Er habe "tief daraus gelernt", ließ der Feldwebel erkennen und startete eine Erklärung. Sie lautete: "Die Bundeswehr ist nicht mehr so wie vor Jahren. Ich wurde damals noch härter erzogen."
Das sagte einer, der nun seit 16 Jahren Berufssoldat ist und seine Ausbilderrolle fortzusetzen gedenkt. Der uniformiert vor Gericht erschienene Mann wird weiter auf dem Kasernenhof stehen. Denn der Prozess endete ohne Urteil. Der Anwalt des Ausbilders brachte eine Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage ins Gespräch und der Oberstaatsanwalt stimmte zu. Primär auch schon deswegen, weil der Feldwebel Einsicht gezeigt habe.
Ende des Verfahrens
Ende des Verfahrens und keine lange Beweisaufnahme mehr. Zehn Zeugen konnten wieder gehen. Der glimpflich davongekommene Berufssoldat muss an zwei gemeinnützige Organisationen jeweils 2000 Euro zahlen.
Damit ist alles erledigt. Auch jene Angelegenheit, bei der ein Stabsunteroffizier folgende Worte vernommen haben soll: "Komm doch her! Ich habe schon ganz andere gebrochen. Ich schieß dir ins Gesicht!"













Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.