Polizeisprecher Achim Kuchenbecker spricht von einer "ziemlich perfiden" Angelegenheit: Seit etwa vier Wochen schon hätten eine Frau (48) und ihr Ehemann (53) einen Springbrunnen in Betrieb gehabt - direkt vor dem Schlafzimmerfenster ihrer Nachbarn. Die hätten wegen des lauten Plätscherns nicht mehr schlafen können. "Nervlich völlig am Ende riefen sie bereits zweimal die Polizei", die dann den Tag und Nacht andauernden Betrieb des Brunnens insbesondere zur Nachtzeit untersagte.
Jetzt aber sei "das Fass oder besser gesagt der Springbrunnen übergelaufen", berichtet Kuchenbecker. Zum dritten Mal hätten Polizisten am Ort des Geschehens festgestellt, dass eine konkrete Gesundheitsgefährdung vorliegt. Auch der Straftatbestand einer Körperverletzung durch den nächtlichen Betrieb des Brunnens könne tangiert sein. "Um die Ernsthaftigkeit der Situation zu unterstreichen" schritten die Beamten nach dem Motto „Wer nicht hören will, muss fühlen“ ein: Sie stellten den Brunnen sicher, um weitere Ruhestörungen zu verhindern. Das Gerät bleibt nun bis zu einer richterlichen Entscheidung in amtlicher Verwahrung.













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