Die Vorgabe hat den etwas sperrigen Titel „Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen für die Umsetzung von Projekten im Rahmen der im Leitbild für den Landkreis definierten Maßnahmen“. Referent Harald Herrle von Landratsamt erläuterte den Vereinen und Verbänden diese Maßnahmen bei einer von Bürgermeister Roland Strehl einberufenen Info-Veranstaltung. Diese Gruppierungen sind, neben anderen Einrichtungen, antragsberechtigt.
Die Zuwendung beträgt bis 80 Prozent der veranschlagten förderfähigen Projektkosten, jedoch nicht mehr als 1000 Euro je Maßnahme. Der Antragsteller hat zwingend 20 Prozent Eigenmittel in die Finanzierung einzubringen. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt mittels eines Bewerbungsverfahrens beim Landratsamt, Stichtage sind jeweils der 31. März und der 31. August. Herrle informierte über die Kriterien der Auswahl und für die Entscheidung, über die Auflagen für Zuwendungsempfänger, den Verwendungsnachweis und die Evaluierung.
Über das Thema Datenschutz in Vereinen informierte umfassend in Wort und Bild Bernhard Peter (Motum5 Systemhaus GmbH, Rieden). Dabei handle es sich um einen komplexen Bereich, der aber auch wieder nicht so kompliziert sei, wenn man Bescheid wisse. Peter fasste zusammen: „Das europäische Datenschutzrecht ist als sogenanntes Verbot mit Erlaubnisvorbehalt ausgestattet.“ Soll heißen: Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sei grundsätzlich verboten.
Der Referent erläuterte die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes. Dessen Sinn liege darin, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird. Personenbezogene Daten („alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen“) seien zum Beispiel Mitarbeiterdaten, Bildungsstand, Kenntnisse, Fähigkeiten, Erfahrungen, Lohn- und Gehaltdaten, Kunden- oder Mandanten-Anschrift, Telefonnummer oder Internetadresse. Peter erläuterte die Bedeutung eines Datenschutzbeauftragten, die Rechte der Betroffenen und die Dokumentation der Verfahren. Begriffe wie Auftragsdatenverarbeitung, Datenschutz, Folgenabschätzung, Sicherheitsmaßnahmen und Kontrollsystem sowie schließlich auch die strafrechtliche Sanktionen standen im Raum. Viele Details, die den meisten Vereinsvertretern gar nicht bekannt waren.














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