Kulmain
04.08.2022 - 14:09 Uhr

Gilt nicht nur für Kulmainer Bäche: Abpumpen von Wasser bedarf Zustimmung von Landratsamt

Langsam versiegen die Bäche und die Wasserspiegel der Teiche in der Gemeinde Kulmain sinken aufgrund der langanhaltenden Trockenheit. Daran ist nicht nur ausbleibender Regen schuld.

An vielen Stellen entlang der Bäche sind Wasserschläuche oder Tauchpumpen zur Entnahme von Wasser zu erkennen. Ohne behördliche Zustimmung ist dies nicht erlaubt. Bild: bkr
An vielen Stellen entlang der Bäche sind Wasserschläuche oder Tauchpumpen zur Entnahme von Wasser zu erkennen. Ohne behördliche Zustimmung ist dies nicht erlaubt.

Nur noch ein Rinnsal ist in diesen Tagen auch der Bremenbach. Er versorgt den Stausee bei Kulmain mit Wasser.

Kein besseres Bild kennzeichnet den Erl- und Engbach. Die lebendige Vielfalt der Gewässer ist gefährdet. Dieser Umstand wird noch durch die Entnahme von Wasser verstärkt. Die Gemeinde sieht sich deshalb veranlasst, auf die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern hinzuweisen.

Der Gemeingebrauch steht grundsätzlich jedermann zu. Jedoch darf die erlaubnisfreie Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen nur durch Schöpfen mit Handgefäßen erfolgen. Nicht erlaubt dagegen ist die Entnahme mittels Entnahmeleitungen oder wie vielfach festzustellen ist mit Pumpen. Diese Entnahme aus oberirdischen Gewässern bedarf nach den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich einer wasserrechtlichen, beim Landratsamt zu beantragenden Gestattung.  Hier gibt es lediglich eine Ausnahme bei Flüssen. Die Gemeinde weist ausdrücklich darauf hin, dass bei der eingetretenen Situation schon geringfügige Wasserentnahmen nachteilige Auswirkungen auf die Gewässerökologie haben. Dies trifft vor allem auf kleinere Gewässer zu. Folgen sind trockene Bachbette und Fischsterben. Die Wasserentnahme wird dann nicht mehr vom Eigentümer- und Anliegergebrauch gedeckt.

 
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