Der Landesbund für Vogel- und Naturschutz (LBV) hat seine Anzeige wegen eines toten Wolfs bei Cham zurückgezogen. Nach neuesten polizeilichen Ermittlungen wurde der Wolf nicht illegal erschossen, wie der LBV am Donnerstag, 13. November, mitteilte. Der Verdacht auf illegale Tötung habe sich nach forensischen Untersuchungen nicht bestätigt. Der LBV hatte ursprünglich eine Belohnung für Hinweise auf den Täter ausgesetzt, diese jedoch nun zurückgezogen.
„Nach den derzeitigen Erkenntnissen der Polizei haben auch wir den Vorgang umgehend neu bewertet. Im Gegensatz zum nachweislich bei Pegnitz erschossenen Wolf scheint der Verdacht auf illegale Tötung in diesem Fall nach den forensischen Untersuchungen entgegen der ersten Einschätzung nicht zuzutreffen“, so LBV-Pressesprecher Markus Erlwein.
Das ehrenamtliche Mitglied des Netzwerks „Große Beutegreifer“, das den Wolf sichergestellt hatte, ist auch Kreisvorsitzender des LBV Cham. Der Mann soll den toten Wolf dann aus Tschechien über die Grenze nach Deutschland gebracht haben. Obwohl er die Verletzung in einer ersten Begutachtung vor Ort als Schusswunde wahrgenommen und offiziell dokumentiert hatte, hätte er das Tier niemals bewegen dürfen. „Dieser Vorgang ist für uns absolut inakzeptabel“, so Erlwein weiter.
Diese Meldung basiert auf Informationen des LBV und wurde mit Unterstützung durch KI erstellt.





















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