Die Förderung privater Baumaßnahmen im Rahmen der Dorferneuerung erläuterte Norbert Seitz vom Amt für ländliche Entwicklung (AlE). Das Thema fand beachtliches Interesse bei den Bürgern. Seitz erläuterte zunächst die Förderrichtlinien und veranschaulichte dann anhand von Lichtbildern gelungene Verbesserungen an privaten Anwesen. "Das Amt für ländliche Entwicklung fördert private Maßnahmen, um nachhaltige Verbesserung der Lebens-, Wohn-, Arbeits- und Umweltverhältnisse auf dem Land anzustoßen." Dabei solle erreicht werden, dass das Ortsbild zwar verbessert, jedoch der eigenständige Charakter erhalten bleibt. Die Innenentwicklung der Dörfer und die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft zählen außerdem zu den Zielen, hieß es. Um an die Förderung privater Maßnahmen zu gelangen, muss die Dorferneuerung eingeleitet sein und das private Anwesen innerhalb des Fördergebietes liegen. Vor Beginn der Maßnahme muss beim AlE ein Förderantrag gestellt und dann die Zustimmung von dort abgewartet werden. "Maßnahmen, deren Investitionsbetrag unter 6000 Euro liegen, werden nicht gefördert", so Seitz.
"Geförderte Projekte müssen innerhalb drei Jahre nach Zustimmung durch das AlE fertiggestellt sein. Dorfgerechte Um-, An- und Ausbaumaßnahmen werden mit 20, maximal 30 Prozent der Nettokosten, höchstens bis 30 000 Euro je Anwesen, gefördert. Der Fördersatz und der maximale Betrag können höher ausfallen bei ortsplanerisch, kulturhistorisch oder denkmalpflegerisch wertvollen Gebäuden", hieß es. Auch die Beseitigung baulicher Missstände werde gefördert. Seitz: "Dorfgerechte Gestaltung von Vorbereichs- und Hofräumen bei ausreichender Begrünung, Entsiegelung, Vorgärten, Zäune, Hoftoranlagen erhalten bis zu 10 000 Euro." Chancen auf Förderung bestehe auch für Handwerker, Metzger, Kaufläden, wenn ihre Umgestaltung zur Verbesserung des Dorflebens beitragen. Antragsformulare seien bei der örtlichen Teilnehmergemeinschaft oder Gemeindeverwaltung erhältlich. Die Bearbeitung des Antrags wird wesentlich beschleunigt, wenn bereits Kostenvoranschläge, Baukostenschätzung, Planungsentwürfe, Skizzen oder Bestandsfotos beigefügt werden.
Maßnahmen, die vor der schriftlichen Zustimmung begonnen werden, erhalten keine Förderung. Eigenleistungen werden ebenfalls nicht gefördert. Nach Fertigstellung der Arbeiten sind die Rechnungen beim AlE einzureichen. Das Amt prüft den Verwendungsnachweis und führt eine Ergebniskontrolle durch, so Seitz weiter. Nach Bereitstellung von Haushaltsmitteln durch den Freistaat Bayern wird der Zuwendungsbescheid erteilt und die Förderung ausbezahlt. Anträge sind beim Amt für ländliche Entwicklung Oberpfalz in Tirschenreuth einzureichen.
Diesen Ausführungen schloss sich die Vorstellung des denkmalpflegerischen Erhebungsbogens durch den Historiker Robert Giersch an. Er leitete seine Darstellung der Ortsteile im Lehental mit der Siedlungsgeschichte dieser Region ein und erläuterte den technischen Aufstieg im Mittelalter über die verschiedenen Mühlen und die Nutzung von Eisenerz und Ocker. Dabei legte er besonderes Gewicht auf noch vorhandene Denkmäler in den Ortsteilen und konnte durchwegs mit historischen Daten aufwarten. Seine Ausführungen verdeutlichte er mit Bildern.













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