Leonberg
03.01.2021 - 09:20 Uhr

Grabgebühren in Leonberg deutlich erhöht

Deutlich angehoben hat die Katholische Kirchenstiftung Leonberg die Grabgebühren. Zuletzt war ein solcher Schritt vor 20 Jahren vollzogen worden.

Zum 1. Januar 2021 steigen die Gebühren für Gräber auf dem Leonberger Friedhof. Bild: jr
Zum 1. Januar 2021 steigen die Gebühren für Gräber auf dem Leonberger Friedhof.

Post von der Pfarrei St. Leonhard Leonberg bekommen im Laufe dieses Monats rund 80 Grabbesitzer: Der Grund ist, dass die Katholische Kirchenstiftung eine neue Friedhofsordnung mit neuen Gebührensätzen erlassen hat - gültig zum 1. Januar 2021. Alle anderen Grabbesitzer sind erst betroffen, wenn ihre Vertragslaufzeit endet. Insgesamt gibt es auf dem Leonberger Friedhof derzeit rund 180 Grabstellen.

Stiftungsaufsichtlich genehmigt wurden die neuen Gebühren vom Bischöflichen Finanzdirektor Wolfgang Bräutigam Anfang Dezember, wie Pfarrsekretärin Roswitha Fachtan mitteilt. Während die Friedhofsordnung inhaltlich unverändert bleibt, gibt es bei den Gebühren erhebliche Veränderungen. „Wir mussten die Gebühren erheblich anheben, um letztendlich kostendeckend arbeiten zu können“, betont Fachtan auf Nachfrage. Dies sei auch hinsichtlich künftiger Investitionsaufwendungen erforderlich. Die letzte Erhöhung wurde zum 1. Januar 2000 vorgenommen. Trotz der Erhöhung zählten die Gebühren in Leonberg zu den niedrigsten im ganzen Landkreis, so Fachtan.

Für ein Doppelgrab im unteren (alten) Friedhof sind 24 Euro pro Jahr zu bezahlen (vorher 11,50 Euro), ein Einzelgrab im unteren (alten) Friedhof kostet 19 Euro pro Jahr (vorher 6,50 Euro). Für ein Doppelgrab im oberen (neuen) Friedhof sind 27 Euro pro Jahr zu entrichten, für ein Einzelgrab im oberen (neuen) Friedhof sind es 22 Euro pro Jahr. Ein Urnengrab kostet nun 22 Euro pro Jahr (vorher 6,50 Euro), die Leichenhausbenutzung kostet 25 Euro pro Tag. Weiter wurde festgelegt, dass im Bestattungsfall die Gebühr für die Ruhefrist von 20 Jahren zu begleichen ist. In der Verlängerung außerhalb eines Bestattungsfalles ist die jeweils geltende Grabnutzungsgebühr für fünf Jahre zu entrichten.

"Wir haben die Erhöhung der Friedhofsgebühren lange hinausgezögert", erklärt Kirchenpfleger Wolfgang Kreger auf Nachfrage. Zudem verweist er darauf, dass die Gebühren während der 20-jährigen Ruhefrist nicht hätten erhöht oder angepasst werden können. In diesem Zusammenhang gibt er zu bedenken, dass bei einem Sterbefall vor der Gebührenänderung die alte Grabgebühr noch bis 2040 gilt, egal um welche Art von Grab es sich handele.

Wiesau01.11.2020
 
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