Die Fragen unserer Leser zu Corona nehmen kein Ende. Diesmal geht es vor allem um den sozialen Bereich.
Dürfen wir mit unserer Enkeltochter spazieren gehen?
Es sollten weiterhin so wenig persönliche Kontakte wie möglich stattfinden. "Deshalb dürfen Kinder nicht von Personen betreut werden, die nicht Angehörige des eigenen Hausstandes sind, erst Recht nicht im Wechsel", teilt das Bayerische Staatsministerium mit. "Auch Großeltern sollten die Kinder nicht beaufsichtigen, denn für den Umgang mit älteren Menschen gilt ganz besonders, dass Besuche wegen der Ansteckungsgefahr auf ein absolutes Minimum zu beschränken sind." Allerdings ist seit 20. April auch erlaubt, sich alleine mit einem Eltern- bzw. Großelternteil an der frischen Luft zu bewegen.
Der Vater unserer Enkel lebt nicht mit ihnen im Haushalt. Dürfen sie ihn treffen?
Ja. "Die Coronakrise ändert nichts daran, dass minderjährige Kinder auf ihre Eltern angewiesen sind, um eine Persönlichkeit zu entwickeln", teilt das Bundessozialministerium auf seiner Internetseite mit. Der regelmäßige Umgang eines Kindes mit jedem Elternteil gehöre in der Regel zum Wohl des Kindes. Das Kind habe daher ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil.
Mein Mann gehört zur Risikogruppe. Ich bin im Kindergarten und der Schulbetreuung tätig. Darf ich arbeiten?
"Die Frage, ob man zur Arbeit muss, ist mit dem Arbeitgeber zu klären", heißt es vonseiten der Bayerischen Staatsregierung. Die Arbeitgeber seien aufgefordert, den Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 Meter bei der Arbeit sicherzustellen. Wo Home-Office möglich ist, sollte dies erlaubt werden.
Ich zahle immer noch die Gebühren für den Kindergarten. Kann ich diese zurückfordern?
Jeder Kindergarten hat einen Träger. Damit ist jeder Kindergarten eigenständig, was die Gebührensatzung angeht. "Eltern wenden sich mit dieser Frage daher direkt an ihren Kindergarten", erklärt Pressesprecherin Roswitha Ruidisch von der Stadt Weiden. Ministerpräsident Markus Söder kündigte an, dass Eltern zumindest für die kommenden drei Monate keine Kindergarten- oder Kita-Gebühren bezahlen müssen, solange diese wegen der Coronakrise geschlossen sind.
Darf ich mein Auto zu einer Waschanlage fahren?
Ja, dies ist möglich. „Waschstraßen dürfen weiterhin als Dienstleistungsbetrieb geöffnet haben“, erläutert ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in München. Zu beachten sei, dass es an Waschanlagen nicht zu Menschenansammlungen kommt. Der Mindestabstand ist unbedingt einzuhalten! Cleanparks, bei denen man selbst zum Hochdruckreiniger greifen muss, sind seit Montag, 20. April, auch für Privatleute wieder geöffnet, wie Jürgen Bartmann von der Waschwelt Weiden erläutert. Das bayerische Staatsministerium bittet darum, sorgfältig zu prüfen, ob es im Einzelfall wirklich nötig ist, ihr Auto waschen lassen zu müssen. Stoßzeiten gilt es zu vermeiden. Kommt es vor der Waschanlage zu langen Warteschlangen, sollte die Reinigung auf einen anderen Termin verschoben werden.
Welche Geschäfte haben ab wann geöffnet?
Bau- und Gartenmärkte dürfen seit gestern, 20. April, wieder geöffnet haben. Ab dem 27. April dürfen Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern öffnen. Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen sind von dieser Grenze ausgenommen. Definitiv geschlossen bleiben große Möbelhäuser, Kaufhäuser und Shoppings-Mals. Ab dem 4. Mai dürfen Friseure unter Auflagen öffnen.















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