Schleierfahnder der Verkehrspolizeiinspektion Weiden kontrollierten am Sonntag gegen 14.30 Uhr einen 28-jährigen Autofahrer, der mit seinem Anhänger auf der A 6 in Richtung Tschechische Republik unterwegs war. Bei der Überprüfung des Gespanns und der Fahrzeugpapiere stellte sich heraus, dass der Mann nur im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B war. Dies wäre ausreichend gewesen für einen Anhänger mit maximal 750 Kilogramm zulässige Gesamtmasse. Der Fahrer hatte aber einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2500 Kilo. Somit hätte er die Fahrerlaubnisklasse BE benötigt.
Bei der weiteren Durchsuchung des Fahrzeugs fanden die Beamten unerwartet einen geladenen Schreckschussrevolver und einen verbotenen Schlagring zugriffsbereit im Rucksack des 28-Jährigen. Das Führen dieser beiden Waffen stelle ein Vergehen nach dem Waffengesetz dar, heißt es in der Pressemitteilung. Zum Führen des Schreckschussrevolvers, der ein gültiges PTB-Siegel besaß, hätte der Mann zumindest den kleinen Waffenschein gebraucht. Diesen konnte er aber nicht vorweisen. Die Beamten beendeten die Weiterfahrt und stellten die Waffen sicher. Den Hessen erwarten nun Strafanzeigen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und des illegalen Führens von Waffen.
Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.