Luhe-Wildenau
26.10.2018 - 08:42 Uhr

Beruf: Bürgermeister

In Luhe-Wildenau soll ab 2020 der Bürgermeister hauptamtlich sein. Der jetzige Rathauschef Karl-Heinz Preißer wirbt gleich damit, der "günstigste Bürgermeister" zu sein.

Bürgermeister Karl-Heinz Preißer will künftig hauptberuflich sein Amt ausführen. Bild: Gabi Schönberger
Bürgermeister Karl-Heinz Preißer will künftig hauptberuflich sein Amt ausführen.

Ab der Wahlperiode 2020 soll der erste Bürgermeister des Markts Luhe-Wildenau sein Amt hauptberuflich ausüben. Zum Schluss der Marktgemeinderatssitzung stellte CSU-Fraktionsvorsitzende Sigrid Ziegler den Antrag mündlich, der jetzt schriftlich der Verwaltung zugeht.

Bürgermeister Karl-Heinz Preißer sicherte zu, diesen Wunsch vom Landratsamt Neustadt/WN prüfen zu lassen. Das Marktoberhaupt erklärte, er sei der „günstigste Bürgermeister“: Der Markt Luhe-Wildenau müsse für ihn keine Abgaben für freiwillige Krankenversicherung und Rentenversicherung zahlen. Er selbst habe dieses Amt auch nur deshalb ehrenamtlich ausüben können, weil es seine hauptberufliche Situation erlaube, betonte Preißer. Markträtin Sigrid Ziegler hatte den Antrag, der allgemeine Zustimmung fand, auch damit begründet, dass in anderen Kommunen mit vergleichbarer Größe innerhalb des Landkreises längst hauptamtliche Bürgermeister tätig seien.

Marktrat Hans Anzer fragte unverblümt nach eventuellen Mehrkosten gegenüber der jetzigen Rechtssituation. Marktrat Hans Meißner sieht keine erhebliche Kostenmehrung bei der Wahl eines hauptamtlichen Bürgermeisters, weil zumindest nach Beendigung der Amtszeit die Zahlung des Ehrensolds entfalle.

Noch vor Eintritt in die Tagesordnung beschloss der Markt den Tagesordnungspunkt „Neuverpachtung der Fischereigewässer Luhe und Kreuzweiher“ in den nicht öffentlichen Teil zu verschieben. Grund dafür: Ursprünglich war davon ausgegangen worden, dass sich an den bisherigen Pachtverhältnissen keine Änderungen ergeben. Es zeigte sich aber in der Sitzung, dass weitere Interessenten vorhanden waren. Nachdem dann zu viele Namen gleichfalls mit vielen beabsichtigten Pachtzahlungen genannt hätten werden müssen, und dem Datenschutz die entsprechende Bedeutung eingeräumt wurde, entschied sich der Marktgemeinderat einstimmig für die Erörterung der Anträge im nicht öffentlichen Teil.

Preißer gab bekannt, dass für den Bau des Gehwegs entlang der Staatsstraße 2657 Richtung Nettomarkt der Förderbescheid der Regierung der Oberpfalz zugegangen ist. Von den 575.000 Euro Gesamtkosten sind 508.000 Euro als förderfähig anerkannt. Davon gibt´s für den Markt eine Förderung von 55,12 Prozent, also 280.000 Euro.

Ebenfalls zugegangen ist dem Markt beim Städtebauförderprogramm der erste Bescheid für die Fördersumme zum Start der Planung für die „Innenraumverdichtung Luhe“. Hier darf sich Luhe-Wildenau über 48.000 Euro freuen.

Verlängert hat das Landratsamt die wasserrechtliche Erlaubnis für die Zutageförderung von Grundwasser aus dem Tiefbrunnen III im Bereich Neudorf. Die Verlängerung läuft bis 31. Dezember 2024. Bis dahin soll abgeklärt werden, wie sich diese Grundwasserförderung in Verbindung mit den gleichen wasserrechtlichen Vorhaben der Wasserversorgungen Grünauer und Hirschauer Mulde vereinbaren lässt. Ab 1. Januar 2025 soll es laut Preißer unter Beteiligung der Wasserwirtschaftsämter Amberg-Sulzbach und Weiden eine endgültige Regelung geben.

Einstimmig erteilte der Marktgemeinderat das baurechtliche Einvernehmen zu den vorliegenden Bauanträgen. Dies war der Bauantrag zur Errichtung einer Außentankstelle in Luhe. Diese neue Tankmöglichkeit, eingeschränkt für Nutzer von bestimmten Zugangskarten, nannte das Marktoberhaupt eine Bereicherung für das Gewerbegebiet „Obere Tratt“. Gegen die Errichtung einer Dreifachgarage in der Maistraße in Oberwildenau bestanden seitens des Marktgemeinderats ebenfalls keine Bedenken, zumal auf diesem Grundstück noch der Bau eines Wohnhauses möglich ist. Der Bauantrag zur Errichtung eines Werkstattgebäudes und einer Lagerhalle im Gewerbegebiet „Obere Tratt“ sollte laut den Bauwerbern ursprünglich im Freistellungsverfahren behandelt werden. Das Landratsamt erkannte jedoch bei der Dachneigung Abweichungen gegenüber den Festsetzungen des Bebauungsplans. Deshalb waren die Bauwerber bereit, für das Vorhaben den üblichen Weg eines Bauvorhabens zu gehen.

Am Marktplatz in Luhe hat das „Torstüberl“ wieder eröffnet. Aus dem Pächterkreis kam der Wunsch, im Eingangsbereich des Lokals das Wappen des Markts aufmalen zu dürfen. Die Verwendung des gemeindlichen Wappens lehnte der Marktgemeinderat einstimmig ab und gab die Empfehlung mit eigener Initiative ein passendes Wandbild zu entwerfen.

Für Ärger sorgt der Fortgang der Sanierungsarbeiten im Bereich der Grundschule Luhe. „Ewige Verzögerungen“ – so lassen sich die Meinungen des Rats zusammenfassen. Ob allerdings Fristsetzungen, selbst auch mit Strafzahlungen verbunden, gegenüber den Handwerkern zur rechtzeitigen Vollendung der Arbeiten ausreichen, zweifeltPreißer aufgrund der allgemeinen Situation auf dem Bausektor an.

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