Luhe-Wildenau
30.01.2019 - 13:17 Uhr

Flüstertüte für Siedler

Eine Flüstertüte ist „pädagogisch wertvoll“, dient der Sprachförderung der Kinder und wirkt einer Hemmschwelle beim Reden entgegen. Das erfuhr der Rat bei der Erläuterung des Zuschussantrags der Siedlergemeinschaft Luhe.

Und nach viel Debatte bewilligte der Marktgemeinderat einen Zuschuss von 500 Euro zuzüglich der Frachtkosten bei einem Gesamtaufwand von 1.133 Euro. Bürgermeister Karl-Heinz Preißer verlas in der Sitzung am Montagabend die Bitte der Siedlergemeinschaft Luhe, die sich dazu auch noch eine finanzielle Unterstützung zum Kauf einer Babyschaukel gewünscht hätte. Zum besseren Verständnis des Zuschussantrags listete der Bürgermeister auf, mit welchen Beträgen bisher seitens des Markts der Kauf von Spielgeräten unterstützt worden war. Dazu gehörte beispielsweise ein Drehteller für den Kinderspielplatz Neudorf, für den bei 1.500 Euro Kosten eine Finanzspritze von 1.000 Euro gewährt worden war oder auch der Antrag der CSU Oberwildenau für den Kauf eines Kinderspielgeräts für 1.075 Euro, bei dem sich der Markt mit 50 Prozent Zuschuss beteiligte.

Marktrat Hans Meißner plädierte zunächst, den Siedlerwunsch mit 300 Euro zu unterstützen, passte sich dann aber nach vorheriger reichlicher Diskussion der einstimmigen Entscheidung 500 Euro an die Siedler zu überweisen, an. Marktrat Hans Anzer merkte dazu an, dass diese Anträge interessanterweise zeigen, wie viele Gelder in die Spielplätze investiert werden.

Einstimmig widmete der Marktgemeinderat im Gewerbepark „Obere Tratt“ die Straßen „Am Sand“ und „Auweg“ als öffentliche Straßen einschließlich der Geh- und Radwege. Ebenfalls gewidmet wurden der Gehweg entlang der Staatsstraße 2657 und der Fußweg über die Brücke der Luhe Richtung Einkaufsmarkt.

Der Marktgemeinderat erteilte einstimmig das Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag und den Bauvoranfragen. Das betraf den Bauantrag zum Dachgeschossausbau mit Dachgauben auf einem Grundstück im Tulpenweg in Luhe. Die Bauvoranfragen sehen jeweils den Neubau eines Einfamilienhauses in Luhe vor. Diese beiden Grundstücke sind über einen Privatweg erreichbar. Nachdem in der vorbeiführenden Ortsstraße „Am Koppelberg“ der Abwasserkanal vorhanden ist, gelten die Grundstücke als erschlossen, erklärte Geschäftsleiter Michael Gräf.

 
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