Mähring
23.04.2021 - 14:21 Uhr

Landratsamt Tirschenreuth weist Vorwürfe zurück: Hofkontrolle keine Retourkutsche

Die Äußerungen von Georg Rubenbauer in der Sitzung des Marktrats Mähring rufen das Landratsamt auf den Plan. Keinesfalls sei eine Hofkontrolle eine "Retourkutsche" gewesen.

Das Landratsamt Tirschenreuth nimmt Stellung zu Aussagen von Georg Rubenbauer im Marktrat Mähring. Archivbild: tr
Das Landratsamt Tirschenreuth nimmt Stellung zu Aussagen von Georg Rubenbauer im Marktrat Mähring.

In der vergangenen Marktratssitzung in Mähring hatte sich Marktrat Georg Rubenbauer vom Landratsamt Tirschenreuth enttäuscht gezeigt, da sie dem dem "Erdbeerbauern" Reinhart "die Höchststrafe aufgebrummt haben". Zudem habe er nach vorherigen kritischen Worten einige Tage später Besuch vom Veterinäramt bekommen. Auf diese Aussagen reagiert nun das Landratsamt.

Mähring16.04.2021

In einer Stellungnahme betont Pressesprecher Walter Brucker, dass keinerlei Zusammenhang zwischen einer Äußerung Rubenbauers zum „Bußgeldverfahren Reinhart“ und einer anschließenden Hofkontrolle durch das Veterinäramt, sozusagen als „Retourkutsche“, bestehe. „Ein Zusammenhang entbehrt jeglicher Grundlage und wird seitens des Landratsamtes strikt zurückgewiesen“, schreibt Brucker.

Weiter erläutert er: „Zu dem Bußgeld gegen den ‚Erdbeerbauern‘ Reinhart wird mitgeteilt, dass entsprechende Hinweise von Bürgern über die Polizei an das Landratsamt vorlagen und damit Kontrollen notwendig waren. Dabei wurden Verstöße festgestellt, die zu entsprechenden Verfahren führten. Ansonsten wird sich das LRA wegen des laufenden Verfahrens nicht weiter äußern.“

Zu der bei Georg Rubenbauer durchgeführten Hofkontrolle verweist Brucker darauf, „dass die routinemäßig zu kontrollierenden Betriebe auf der Grundlage der Schweinehaltungshygiene-Verordnung zentral vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) auf Veranlassung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz ausgewählt werden“. In der genannten Verordnung seien konkrete Vorgaben zur Biosicherheit der Betriebe im Sinne einer bestmöglichen Prophylaxe von Tierseuchen, wie z.B. der Schweinepest oder der Aujeszkischen Krankheit (AK) enthalten. „Das Veterinäramt bzw. das Landratsamt hat auf die Auswahl und die Anzahl der Betriebe keinerlei Einfluss“, stellt Brucker heraus.

Die Landwirte seien zur Mitwirkung bei Kontrollen durch das Veterinäramt verpflichtet. Der Gesetzgeber gebe hier vor, dass die Kontrollen während der Betriebszeiten durch den Betriebsinhaber zu ermöglichen und zu dulden sind.

 
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