Bei der Kontrolle eines 44-jährigen Mannes am Montag im grenzüberschreitenden Regionalexpress von Eger nach Marktredwitz stellten Beamte der Bundespolizei fest, dass im polizeilichen Fahndungssystem ein Haftbefehl zur Strafvollstreckung vorlag. Dieser wurde von der Staatsanwaltschaft Deggendorf erlassen, nachdem der Nürnberger einen Bußgeldbescheid aufgrund einer Ordnungswidrigkeit vom Mai dieses Jahres nicht bezahlt hatte.
Als die Bundespolizisten den Haftbefehl eröffneten, zeigte sich der 44-Jährige nun sofort bereit, die geforderte Summe von 110 Euro in bar zu entrichten, heißt es im Polizeibericht. Damit konnte der Reisende eine sichere Erzwingungshaft gerade noch abwenden, so die Polizei.











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