"Ich habe am Montag angefangen, vor meinem Laden dekorierte Pflanzentöpfe und Deko-Osterhasen mit Preiszettel und einem Tüterl für das Geld aufzustellen. Das habe ich bis Mittwochnachmittag gemacht." Dann erhielt Anneliese Andörfer einen Anruf einer befreundeten Floristin aus Nürnberg. "Das war um 16 Uhr. Danach habe ich begonnen, die Waren wieder in mein Geschäft hinein zu räumen", erinnert sich die 52-Jährige.
In Mitterteich betreibt sie einen Blumenladen. "Glücklich machen" wollte sie ihre Kunden, die Blumen oder Dekoartikel sozusagen im Vorbeigehen kaufen konnten. Die Geldtütchen konnten in den Briefkasten des Blumenladens geworfen werden. "An den drei Tagen, an denen das Mitnahme-Angebot lief, kamen 40 Kunden", sagt die Floristin.
Lieferservice ist erlaubt
Das System habe "wunderbar geklappt" und die Resonanz sei gut gewesen. "Einige Kunden haben mir auch Briefe geschrieben." Durch den Anruf ihrer Kollegin erfuhr Anneliese Andörfer von einer E-Mail des Floristen-Fachverbandes. Der informierte darüber, dass seitens des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit ein Verkauf mittels Vertrauenskasse verboten wurde. Weiterhin erlaubt ist dagegen ein Lieferservice, wie ihn auch Anneliese Andörfer seit Ende März anbietet.
Die Idee zum kontaktlosen Blumenverkauf hatte auch eine Gärtnerei in Tirschenreuth. Nicole Punzmann, die dort als Floristin arbeitet, erzählt von einem "Selbstbedienungskonzept", das vor einer Woche an den Start ging.
Kleiner Spalt im Tor
Die Ware war vor dem Laden in einem Selbstbedienungsbereich aufgebaut. Dieser konnte durch einen kleinen Spalt im Tor betreten werden. "Das hat super geklappt und es hat sich immer nur eine Person in dem Bereich aufgehalten." Das Bezahlen lief wie bei der Mitterteicher Kollegin. Doch auch mit der Selbstbedienung in Tirschenreuth ist seit Mittwochabend Schluss.
Roland Maierhofer, Geschäftsführer beim Landesverband Bayern des Fachverbands Deutscher Floristen, bestätigt, dass es eine Mitteilung vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) gibt. Darin werde der Blumenhandel über Vertrauenskasse explizit untersagt. Das LGL teilt mit, dass die Öffnung von Einzelhandelsgärtnereien laut der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung untersagt ist. Ausnahmefälle für Gärtnereien, "deren Sortiment überwiegend der Lebensmittelversorgung dient", seien möglich.
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