Bürgermeister Stefan Grillmeier informierte in der jüngsten Stadtratssitzung unter dem Punkt "Wünsche und Anregungen", dass es im Innenstadtbereich immer wieder zu Problemen mit Radfahrern komme. Besonders wenn Leute Geschäfte verließen, entstünden durch vorbeifahrende Radler gefährliche Situationen.
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Nach Rücksprache mit den Verkehrsüberwachern habe die Stadt entschieden, nun durchzugreifen, um Fußgänger besser zu schützen. "In den nächsten vier Wochen werden wir Verwarnungen aussprechen. Danach werden wir Bußgelder erheben", kündigte Grillmeier an. Angedacht sei für einen Verstoß ein Bußgeld von 25 Euro.
Radfahren auf dem Gehweg
Mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren dürfen laut Straßenverkehrsordnung nur Kinder, solange sie das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für Kinder, die jünger als acht Jahre sind, ist das Fahrradfahren auf dem Gehweg sogar Pflicht – es sei denn, es gibt einen von der Fahrbahn baulich getrennten Radweg.
Begleitende Aufsichtspersonen dürfen laut Straßenverkehrsordnung ebenfalls mit ihrem Rad auf dem Gehweg fahren. Das Kind darf in diesem Fall allerdings nicht älter als 8 Jahre alt sein.
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