Zum Abschluss von Planungsvereinbarungen zur Beseitigung der beiden Bahnübergänge im Ledermühlweg und in Haindorf hatte Bürgermeister Frank Zeitler Anfang November eine Anfrage an die DB gerichtet. Die Antwort fiel zweigeteilt aus. Was den Ledermühlweg anbetrifft, so steht die Bahn einer solchen Vereinbarung im Zuge der Elektrifizierung der Strecke Marktredwitz-Regensburg positiv gegenüber. Die Rahmenbedingungen seien im Eisenbahnkreuzungsgesetz geregelt. Die Bahn stellte fest: Der Bahnübergang Ledermühlweg ist mittels Lichtzeichenanlage und Vollschrankenabschluss technisch gesichert. Er ist in seinem Störungsverhalten und in den Verkehrsschauen der letzten Jahre unauffällig. Derzeit weise der Übergang eine Verkehrsbelastung von 81 Zugfahrten und etwa 600 Querungen innerhalb von 24 Stunden (werktags) auf. Durch die Elektrifizierung werde ein Anstieg der Zugfahrten auf 142 erwartet, was voraussichtlich zu häufigeren und längeren Schließzeiten führen wird. Von einem Anstieg des Straßenverkehrs gehe man nicht aus. Den Bahnübergang betrachtet man bei der DB jetzt und auch für die Zukunft als ausreichend gesichert. Im Zuge der Ausbaumaßnahme sei man aber bestrebt, für die Stadt Nabburg einen möglichst effektiven und lückenlosen Lärmschutz zu realisieren. Eine durch einen Bahnübergang entstehende "Lücke" in den Lärmschutzwänden, die im Stadtgebiet beidseitig zu erwarten sind, würde die Effektivität des Lärmschutzes beeinträchtigen. Deshalb signalisierte die DB die Bereitschaft zu einer Planungsvereinbarung, vorbehaltlich einer Finanzierung der Maßnahme.
Anders verhalte es sich mit dem Bahnübergang Haindorf, der durch eine Lichtzeichenanlage mit Halbschranken technisch gesichert ist und ebenfalls als unauffällig gilt. Derzeit werden dort auch 81 Zugfahrten, aber nur 190 Querungen innerhalb von 24 Stunden (werktags) registriert. Die Prognose für die Zeit nach Elektrifizierung ist identisch mit dem Ledermühlweg. Nach den normierten Sicherheitsstandards wird er ebenfalls als ausreichend gesichert eingestuft. Aus Sicht der DB Netz AG fehlen jedoch die Voraussetzungen für die Anwendung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes in Verbindung mit der Kostenfolge, da Maßnahmen am Bahnübergang aus Gründen der Sicherheit oder Abwicklung des Verkehrs nicht erforderlich sind.
DB-Fachreferent Andreas Heigl machte darauf aufmerksam, dass derzeit bereits weit fortgeschrittene Planungen zur Erneuerung des Bahnhofs Wernberg und der Stellwerkstechnik laufen. Dabei übernehme das Stellwerk in Wernberg auch die Steuerung des Bahnübergangs Haindorf. 2018 wurde dazu zwischen DB Netz AG und Stadt Nabburg die Beibehaltung des Übergangs und eine damit einhergehende technische Anpassung der Bahnübergangstechnik vereinbart.
Deshalb sei der Abschluss einer Planungsvereinbarung für den Bahnübergang Haindorf "nicht gegeben". Es bestehe jedoch die Möglichkeit seitens der Stadt Nabburg, dennoch eine Planung für eine Maßnahme an dem Bahnübergang - aber außerhalb der Anwendung des Eisenbahnkreuzungsgesetzes, also ohne die dort geregelte Kostenübernahme - zu beauftragen. Für diesen Fall sei dann aber auch der Abschluss einer Planungsvereinbarung notwendig.
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