Für eine Überraschung sorgte zunächst die Regierung der Oberpfalz. Sie stellte fest, dass in dem entstehenden Einkaufszentrum neben den Branchen Textilien und Schuhe nun auch eine Apotheke zulässig sein werde, weil sie laut Landesentwicklungsplan ein Dienstleister sei und somit nicht unter die Verkaufsflächensteuerung falle. "Wir hatten doch mal beschlossen, wir wollen dort keine Apotheke", erinnerte sich Karl Beer (CSU) in der Stadtratssitzung. Die zu erwartenden Folgen veranschaulichte Horst Jäger (ÜPW): "Man kann das schon machen, aber dann geht eine andere pleite." Der Umsatz in Nabburg - so wusste er aus persönlicher Erfahrung - gebe es nämlich nicht her, dass drei Apotheken wirtschaftlich betrieben werden können. Der Stadtrat entschied sich dann einstimmig, dass eine Apotheke bauplanungsrechtlich nicht zulässig werden soll.
Vor der weiteren Beratung über die eingegangenen Stellungnahmen bekundete CSU-Sprecher Hans-Georg Dobler, dass er gegen den Bebauungsplan stimmen werde, weil noch offen sei, wie die deutlich teurer werdende Erschließung finanziell abgewickelt wird. Im Prinzip gab ihm Altbürgermeister Josef Fischer (ABU) Recht, der meinte, die neuen Gesichtspunkte sollten vor der Beschlussfassung behandelt werden.
Für Fußgänger erreichbar
Es ging dann aber weiter mit der Abarbeitung der Behördenäußerungen. Für Verwirrung sorgte die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt, die anhand der Pläne feststellte, dass es keine fußläufige Anbindung des Geländes mehr in Richtung Westen gebe. Für Aufklärung sorgte der eigentlich nur als Zuhörer anwesende, stellvertretende Verwaltungsleiter Thomas Prey. Er holte aus seinem Amtszimmer den Erschließungsplan, der zeigt, dass es unverändert insgesamt drei Anbindungen für Fußgänger gibt: über den ehemaligen Krankenhaus-Parkplatz, in Richtung des früheren Schwesternwohnheims und von der Regensburger Straße (Jägerring/Brünnlweg) her. Außerdem machte die Verwaltung klar: Ein Beschluss, ob ein Fußweg über ein BRK-Grundstück geführt werden darf, kann nicht Gegenstand der Bauleitplanung sein. Dazu müsse eine Rechtsvereinbarung zwischen Bauträger und BRK angestrebt werden.
Das Wasserwirtschaftsamt verlangte die Öffnung des Pfandelbachs. "Da können hohe Kosten auf die Stadt zukommen", betonte Hans-Georg Dobler auch hier den finanziellen Aspekt. Die Forderung nahm der Stadtrat jedoch gegen seine Stimme an, weil sie schon länger Bestandteil des Hochwasserschutzkonzeptes für Nabburg sei.
Keine Gefahr gesehen
Die Industrie- und Handelskammer forderte, dass die Belegung des Einkaufszentrums mit dem kommunalen Einzelhandelskonzept in Einklang stehen müsse. Durch die Sortimentsauswahl dürfe es zu keiner Gefährdung des innerstädtischen Handels kommen. Diese Forderung betrachtete der Stadtrat als erfüllt: Es komme zu keiner Schädigung zentraler Versorgungsbereiche, meinte man einhellig.
Kritik an Flächenfraß
Und schließlich galt es, einen privaten Einwand zu behandeln. Ihn hatte eine gebürtige Nabburgerin mit Zweitwohnsitz in Nabburg eingereicht. Ihr überaus ausführliches Statement war in 13 Punkte untergliedert, die allesamt vom geschäftsleitenden Beamten Hans Sorgenfrei verlesen und vom Stadtrat mit einem Beschluss versehen werden mussten. Der Frau - so hatte sie schon in der Einleitung anklingen lassen - ging es in erster Linie darum, dass eine großflächige Grünanlage verloren geht und teilweise versiegelt wird. Diesen Flächenverbrauch prangerte sie an, wobei es ihr recht fraglich erschien, warum sich der Bund Naturschutz und der Landesbund für Vogelschutz im Verfahren nicht geäußert hatten, obwohl es doch um ganz gravierende Eingriffe in die Natur gehe. Bürgermeister Armin Schärtl bestätigte, dass von Seiten der Naturschutzverbände kein Einwand vorgebracht worden ist. Deshalb werde von deren Einverständnis ausgegangen. Letztlich bewirkte das Schreiben der Frau keine bedeutende Veränderung der Planunterlagen. Sie gehen nun ans Landratsamt zur Genehmigung.
Auf der öffentlichen Tagesordnung hatte der Stadtrat an diesem Abend nur noch einen weiteren Punkt stehen. Er vergab die Baumeisterarbeiten für die Generalsanierung der Bauteile C und D der Mittelschule Nabburg. Der Zuschlag ging an die Firma Bauer aus Niedermurach für 233 635 Euro.
Der Weg zum "Sondergebiet Handel"
Der Stadtrat hatte im November 2018 beschlossen, die Bauleitplanung für den ehemaligen Krankenhaus-Park zu ändern. Im Flächennutzungsplan sollte ein "Sondergebiet Handel" ausgewiesen, zusätzlich ein Bebauungsplan "Einkaufszentrum im Naabtal" aufgestellt werden. Im Mai und Juni ging die sogenannte vorzeitige Bürgerbeteiligung über die Bühne, im Juli wurden die Einwände behandelt. Es folgte vom 13. September bis 14. Oktober die förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Dabei gingen 19 Stellungnahmen - darunter nur eine private - im Rathaus ein. Für die Flächennutzungsplanänderung fasste der Stadtrat in dieser Woche den Feststellungsbeschluss, für den Bebauungsplan den Satzungsbeschluss. Dies geschah jeweils bei einer Gegenstimme. Sie kam von CSU-Fraktionssprecher Hans-Georg Dobler. Er hatte zu Beginn der Sitzung auf "gravierende Neuerungen in finanzieller Hinsicht" hingewiesen und vor einer Abstimmung deren öffentliche Erörterung und Beratung verlangt. Was aber nicht geschah. Denn: Es gehe um Grundstücksangelegenheiten und Ingenieur-Verträge, deshalb bleibe dieses Thema nichtöffentlich, erklärte dazu Bürgermeister Armin Schärtl (SPD). Was kostenmäßig am Ende herauskommt, werde man sehen müssen - das habe aber nichts mit der Bauleitplanung zu tun. (am)
Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.