Nabburg
14.04.2024 - 08:56 Uhr
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Benno-Weiss-Turm in Nabburg im Visier des Landesamts für Denkmalpflege

Eine architektonische Perle oder ein Klotz am Bein? Beim Benno-Weiss-Turm in Nabburg scheiden sich die Geister. Die Bagger für einen Abriss rücken näher.

Am Nebengebäude des Benno-Weiss-Turms knabbert schon der Bagger, es wird abgerissen. Ist bald auch der große Getreidespeicher an der Reihe? Bild: bl
Am Nebengebäude des Benno-Weiss-Turms knabbert schon der Bagger, es wird abgerissen. Ist bald auch der große Getreidespeicher an der Reihe?

Architekt André Ries hat sich vor Wochen für den Erhalt des Benno-Weiss-Turms stark gemacht. Bei der Stadt Nabburg ist er damit auf wenig Begeisterung gestoßen. Sie hat andere Pläne für das umgebende Areal, sieht ganz andere Schwerpunkte in Sachen Denkmalschutz. Weil nun durch das an den Turm grenzende Bauwerk Feuchtigkeit in eine benachbarte Werkstatt eingedrungen ist, rücken Bagger zum Abriss an. Doch auch eine Vertreterin des Landesamts für Denkmalpflege ist da, um zu prüfen, ob das achtstöckige Bauwerk erhaltenswert ist.

Der Abriss des Nebengebäudes ist schon länger beschlossene Sache. Weil nun Feuchtigkeit eingedrungen ist und eine Werkstatt nebenan in Mitleidenschaft gezogen hat, sollte es schnell gehen. Das marode Nebengebäude hätte ohnehin der geplanten Trasse weichen müssen, so sehen es zumindest die Pläne für einen Umbau des Nabburger Bahnübergangs vor. Über das Schicksal des Benno-Weiss-Turms ist damit noch nicht entschieden. Aber gute Karten scheint der Getreidespeicher aus den 60er Jahren schon wegen seines Zustands nicht zu haben. "Ein Betonklotz, in dem Tauben, Mäuse und Ratten hausen", so beschreibt der Nabburger Verwaltungsleiter das Relikt aus der Blütezeit des wirtschaftlichen Aufschwungs, "baulich heruntergewirtschaftet" und ein Störfaktor im Ortsbild.

Markanter Gegenpol

Architekt Ries dagegen sieht den "rohen Charme" des Stahlbeton-Skeletts mit Ziegelausfachung, das er für seine Masterarbeit dokumentiert hat. In zwölf Silokammern konnten dort 700 Tonnen Getreide gelagert werden. Der Turm mit seinen acht Geschossen birgt auch eine Reinigungs- und Trocknungsanlage, die vor nicht allzu langer Zeit noch in Betrieb war. Für den jungen Architekten ist er ein markanter Gegenpol zur Altstadt, durchaus erhaltenswert.

"Wir möchten diesen ganzen Stadtteil neu entwickeln", argumentiert Prey für die Stadt Nabburg, "und da wollen wir uns nichts Zusätzliches ans Bein ketten." Aktuell befindet sich der Turm in Besitz des Staatlichen Bauamts Amberg-Sulzbach, die Stadt hätte das Vorverkaufsrecht. "Wir werden ihn sicher nicht übernehmen, dazu haben wir auch nicht das Geld", sagt der Verwaltungschef mit Blick auf andere Denkmäler mit Priorität, das Mähntor beispielsweise oder die Stadtmauer. Der Industriebau aus den 60er Jahren, über 32 Meter hoch, passe auch gar nicht in die landschaftsprägende historische Altstadt.

Oder Klotz am Bein?

"Wer soll da oben ein Café betreiben?", nimmt Prey Bezug auf einen Vorschlag von Architekt Ries und führt Hindernisse wie Rettungsweg und Brandschutz ins Feld. Eigentlich sei doch die landwirtschaftliche Technik im Inneren des Turms das Interessantere. Grundsätzlich stehe die Stadt der Nachqualifizierung von Denkmälern ja positiv gegenüber. In diesem Fall aber gibt es eine Kollision mit dem städtebaulichen Entwicklungskonzept: "Wir wollen da keinen Klotz am Bein haben, der Unterhalt kostet", so die Stellungnahme gegenüber Oberpfalz-Medien.

Auch für den aktuellen Eigentümer des Gebäudekomplexes kommt der Fall etwas unverhofft. Seit Jahren hat das Staatliche Bauamt in Hinblick auf die Umgestaltung des Bahnübergangs "freiwilligen Grunderwerb" betrieben. "Die Planfeststellung beinhaltet den Abbruch beider Gebäude", berichtet Björn Letz vom Straßenbauamt, "da will man kein Geld in die Instandhaltung reinstecken". "Als Straßenbaulastträger nehmen wir da eine neutrale Haltung ein", stellt der Bauoberrat in Bezug auf die Denkmalwürdigkeit klar. Die Planungshoheit liege bei der Stadt Nabburg, nicht benötigte Flächen werde man der Stadt zurückgeben. "Normalerweise befinden sich keine Gebäude in unserem Eigentum", beschreibt er den Sonderfall mit einem Bauwerk, für das man keine Verwendung und keine Nachnutzung hat.

Fraglich ist es für Letz auch, ob hier überhaupt Denkmalschutz auferlegt werden kann. Wegen des Planfeststellungsverfahrens gelte ja eigentlich eine Veränderungssperre, gibt er zu bedenken. "Da sollte man vielleicht zunächst den rechtlichen Rahmen prüfen." Auf jeden Fall müsse man hier mit einem Abwägungsprozess rechnen. "Eine Denkmalprüfung ist leider ein zeitintensiver Vorgang", lautet nun die Stellungnahme aus dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, das um Verständnis dafür bittet, dass aktuell noch keine Aussage zu dem Bauwerk getroffen werden kann.

"Grundsätzlich gibt es keine Abstufung zwischen dem Denkmalstatus eines Gebäudes und einer Veränderungssperre aufgrund eines laufenden Planfeststellungsverfahren", teilt Pressesprecherin Jana Kreuzer auf Anfrage von Oberpfalz-Medien mit. In einem Planfeststellungsverfahren müsse immer eine umfangreiche Ermittlung und Abwägung stattfinden. "Dabei ist die Denkmaleigenschaft ein Gesichtspunkt, der letztlich der Abwägung unterliegt", stellt die Behörde klar. Bestehe bereits eine Veränderungssperre, so sei die "Denkmalerkenntnis" kein Widerspruch: Beides ziele auf den Erhalt des Bestands. Zumindest bis zur Abwägung der Interessen.

Hintergrund:

Was ist ein Denkmal?

  • Definition: (nach Artikel 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes) Denkmäler sind von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen und volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt.
  • Prüfung: durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege
  • Vorgehen: Sind die Kriterien erfüllt, wird das Objekt in die Denkmalliste eingetragen, ein Verzeichnis, das für eine Fortschreibung offen ist. Allerdings: Die Denkmaleigenschaft und damit der gesetzliche Schutz hängt nicht von der Eintragung in die Denkmalliste ab. Auch Objekte die dort nicht gelistet sind, können Denkmäler sein. (Quelle: Landesamt für Denkmalpflege)
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