Das Bürgerbegehren "Gegen maßlose Nachverdichtung" auf einem Grundstück an der Krankenhausstraße war einen Tag vor Weihnachten im Rathaus eingereicht worden. Innerhalb eines Monats hatte der Stadtrat über die Zulässigkeit zu entscheiden. Das geschah nun am Dienstagabend während einer öffentlichen Sitzung, zu der rund 50 Besucher ins Rathaus gekommen waren.
Der geschäftsleitende Beamte Hans Sorgenfrei kam nach der Prüfung zum Ergebnis, dass das Bürgerbegehren laut Gemeindeordnung zulässig und sowohl formell als auch materiell rechtmäßig ist. Mit 890 Unterschriften war die vorgeschriebene Anzahl von 501 - zehn Prozent der Wahlberechtigten - deutlich übertroffen worden. Damit gab es nichts zu beanstanden. Die Zulässigkeitsentscheidung erfolgte einstimmig.
Danach galt es, über die weitere Vorgehensweise zu befinden. Dazu gab es grundsätzlich drei Möglichkeiten: das Bürgerbegehren annehmen und dadurch die bisherige Beschlusslage ersetzen, einen Bürgerentscheid über das Bürgerbegehren einleiten oder beim Bürgerentscheid dem Bürgerbegehren ein Ratsbegehren gegenüber zu stellen. Bürgermeister Armin Schärtl (SPD), der die Anzahl der gesammelten Unterschriften als "beeindruckend" bezeichnete, schlug die erstgenannte Variante vor. Wenn der Stadtrat nämlich im Sinne des Bürgerbegehren handelt, das sich gegen eine extreme städtebauliche Nachverdichtung und daraus resultierende Beeinträchtigungen für Anwohner ausspricht und deshalb einen Stopp der Pläne fordert, wird ein Bürgerentscheid erlässlich. Durch Annahme des Bürgerbegehrens wäre automatisch der Beschluss aus dem Monat Mai des Jahres 2018 aufgehoben, mit dem die Aufstellung eines Bebauungsplanes eingeleitet worden war. "Wir bräuchten also keinen Termin festzusetzen und würden uns das Geld für den Bürgerentscheid sparen", sagte Schärtl.
Es gab an dieser Stelle keine große Diskussion. In wenigen Redebeiträgen wurde Zustimmung signalisiert. So kam es schnell zu einem einstimmigen Beschluss: Das Bürgerbegehren ersetzt inhaltlich die bisherige Beschlusslage, so dass das Bebauungsplanverfahren in der bisherigen Form nicht mehr weiterläuft. Somit war die auf der Tagesordnung ausgewiesene "Durchführung des Bürgerentscheids" mit Festsetzung von Regelungen und Termin hinfällig geworden.
Gleich im nächsten Tagesordnungspunkt trat Bürgermeister Schärtl für ein neues Bebauungsplanverfahren für dasselbe Grundstück ein. Daraus resultierte dann eine rund einstündige Diskussion.
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