"Auch wenn es die Schneelage erlauben würde, dürfen wir in der Zeit des Lockdowns keinen Lift- und Hüttenbetrieb durchführen." Mit dieser Ansage auf dem Anrufbeantworter der Skihütte Ödengrub macht der Skiclub Schwarzenfeld alle Hoffnungen auf einen bequemen Aufstieg für Skifahrer zunichte. Der Skilift bleibt zu. Auch in Nabburg, wo an schneereichen Tagen der städtische Bauhof einen Liftbetrieb ermöglicht, bewegt sich der Schlepplift keinen Millimeter.
"Im Januar bleibt der Lift auf jeden Fall geschlossen, wir gehen davon aus, dass er auch im Februar dicht sein wird", berichtet der Nabburger Bauamtsleiter Thomas Prey auf Nachfrage von Oberpfalz-Medien.
Damit schwindet die Hoffnung, auf eine Abfahrt am Hang ohne schweißtreibenden Aufstieg. "Der Winter dauert ja bei uns auch nicht so lang, und wir sehen da aktuell einfach keine Chance, dass es im März noch klappen könnte", räumt Prey ein. Mit Ausnahme des Vorjahres, wo es fast keinen Schnee gab, hatte der kleine Schlepplift seinen Informationen zufolge jedes Jahr mindestens zwei, maximal vier Wochen geöffnet, "meistens erst im Januar und Februar, selten an Weihnachten". Der Bauamtsleiter hat die Lift-Zeiten noch im Kopf: "Montag bis Sonntag, 13.30 bis 17.30 Uhr und Donnerstags immer mit Flutlicht". In diesem Jahr bleiben die Lichter aus.
Minus für Vereinskasse
"Schade drum", sagt auch Rudolf Pösl, Vorsitzender des Skiclubs Schwarzenfeld, dem der Betrieb des Skiclubs in Ödengrub (Kemnath bei Fuhrn) am Herzen liegt. "Heuer liegt Schnee, aber wir dürfen nicht. Letztes Jahr hätten wir gedurft, aber da gab es keinen Schnee", bringt er die Misere auf den Punkt. Das Skigelände in Ödengrub sei immerhin weit über die Landkreisgrenze hinaus bei vielen Wintersportlern bekannt und beliebt. Seit zwei Jahren mache der Skiclub dort aber "nichts als Miese". "Das ist speziell für uns bitter, weil der Lift unsere Haupteinnahmequelle darstellt und wir dadurch auch unseren Mitgliedsbeitrag niedrig halten können", sagt Pösl mit Blick auf die Vereinskasse. Die aktuellen Beschränkungen wegen Corona treffen nicht nur den vereinseigenen Lift, sondern so ziemlich alle Aktionen, von der Skigymnastik über den Skibasar bis hin zu Bambini-Skikursen.
Abgesagt sind beim Skiclub auch sämtliche Fahrten in die größeren Skigebiete, die ebenfalls vom Lockdown betroffen sind. "Wenn es möglich wäre, könnten wir kurzfristig reagieren, aber man will auch nichts herausfordern", gibt Pösl zu bedenken. Momentan kann er sich nicht vorstellen, dass im Februar ein Bus voller Skifahrer unterwegs ist: "Wir wollen das Virus ja auch nicht mit heimbringen." Sein Fazit: "Wir hoffen auf eine Zeit nach Corona."
Übrig bleiben heuer die etwas anstrengenderen Varianten des Skifahrens: Skitouren oder Langlauf. Während Sportstätten unter den Lockdown fallen, ist die Bewegung in freier Natur nämlich durchaus erlaubt – sofern die Sportler mit Abstand unterwegs sind oder sich an die Regel "ein Haushalt plus eine weitere Person" halten. "Das gilt auch fürs Eisstockschießen", erklärt Hans Prechtl, Pressesprecher am Landratsamt, der sich schon mit einer diesbezüglichen Anfrage konfrontiert sah. Individualsport sei unter der Beachtung der Kontaktbeschränkungen erlaubt.
Langlauf mit Abstand
Sämtliche Gebäude wie Servicestationen und WCs im Bereich von Loipen sind aber geschlossen. Doch wie sieht es mit gespurten Bahnen aus? "Das Spuren einer Loipe oder deren Existenz an sich sehe ich noch nicht als eine Sportstätte", meint Gerhard Domaier, Sachgebietsleiter für Sicherheitsangelegenheiten und Gewerbewesen am Schwandorfer Landratsamt. Er argumentiert: "Es macht schließlich keinen Unterschied, ob ein Bürger ohne Loipe dort fährt und danach auch eine Spur vorhanden ist oder ob die Spur vorher hergestellt wird."
Die Benutzung der Loipe und dabei die Einhaltung der Infektionsschutzvorgaben wie Mindestabstand, Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen, Ausübung als Individualsport außerhalb der nächtlichen Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr erfolge "im Rahmen des grundrechtlich garantierten Naturgenusses in der Eigenverantwortung des jeweiligen Bürgers". Einen Haken hat das Ganze allerdings: "Unzulässig ist dagegen jede Art von Bewerbung", so Domeier. Dazu reiche auch schon eine kurze Info auf der Homepage und die Öffnung von Einrichtungen wie Umkleiden oder Toiletten. "Dies würde das Betreiben einer Freizeiteinrichtung darstellen", warnt der Sachgebietsleiter, und das sei nun mal verboten.
"Heuer liegt Schnee, aber wir dürfen nicht. Letztes Jahr hätten wir gedurft, aber da gab es keinen Schnee."
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