Alle Personen, die sich im bayernweiten Impfportal online registriert haben, wurden zwischenzeitlich zur Terminvereinbarung eingeladen. Das vermelden die Verantwortlichen des Impfzentrums im Landkreis Schwandorf laut einer Pressemitteilung des Landratsamtes. Wer sich per Telefon zur Impfung angemeldet habe, werde in den nächsten Tagen kontaktiert.
"Da die online-Warteliste erstmals erschöpft ist, wird an beiden Standorten des Impfzentrums vom 5. bis 9. Juli eine Sonderaktion für Impfwillige angeboten", schreibt Manuel Lischka von der Pressestelle des Landratsamtes. Alle Personen ab 16 Jahre können ohne Termin sowohl nach Nabburg ins ehemalige Krankenhaus, als auch in die Stadthalle Maxhütte-Haidhof kommen, um sich kurzfristig eine Covid-19-Schutzimpfung verabreichen zu lassen. Anders als bei den meisten bisher bekannten Sonderaktionen sind laut Lischka alle in Deutschland zugelassenen Impfstoffe verfügbar.
Um eine Ausbreitung der Delta-Variante des Coronavirus einzudämmen, werden Zweitimpftermine mit maximaler Flexibilität angeboten. Der Mindestabstand zwischen Erst- und Zweitimpfung beträgt vier Wochen. Durch die flexible Vergabe von Zweitterminen solle zudem verhindert werden, dass zunehmend Impftermine aufgrund von Urlaubsreisen abgesagt oder kommentarlos nicht angetreten werden.
Lischka geht auch auf die Empfehlung der sogenannten "Kreuzimpfung " durch die Ständige Impfkommission in der vergangenen Woche ein. Hierbei erhalten Personen, denen eine Erstimpfung mit AstraZeneca verabreicht wurde, eine Zweitimpfung mit Biontech oder Moderna. Das Landratsamt hätten bereits am Freitag zahlreiche Anrufe von besorgten Impfwilligen ereilt, deren Hausärzte offensichtlich über keinen der nötigen mRNA-Wirkstoffe verfügen. Deshalb werde dieser Personengruppe auch die passende Zweitimpfung im Impfzentrum angeboten. Der entsprechende Nachweis über die Erstimpfung müsse jedoch unbedingt vorgelegt werden. Zudem müsse der bereits geplante Termin zur Zweitimpfung in der Arztpraxis storniert werden.
Für die Sonderaktion gelten an beiden Standorten des Impfzentrums in der kommenden Woche geänderte Öffnungszeiten. Sie sind am Montag, Mittwoch und Freitag von 8.30 bis 12 Uhr sowie von 13 bis 16.30 Uhr und am Dienstag und Donnerstag von 10 bis 13 Uhr und von 14 bis 18 Uhr.
Zur Impfung sind laut Mitteilung neben einem gültigen Lichtbildausweis auch der ausgefüllte Anamnesebogen sowie die unterzeichnete Einverständniserklärung zur Schutzimpfung erforderlich. Beide Dokumente stehen auf der Internetseite des Landkreises Schwandorf unter der Rubrik Impfzentrum als Download bereit. Durch bereits zuhause ausgefüllte Formulare können die Arbeitsabläufe im Impfzentrum beschleunigt werden. Die Formulare sind jedoch auch im Impfzentrum erhältlich.
"Selbstverständlich ist es auch weiterhin möglich, dass sich Impfwillige nach erfolgreicher Registrierung unter www.impfzentren.bayern einen fixen Impftermin buchen", teilt das Landratsamt weiter mit. Die Sonderaktion ist vorerst auf den Zeitraum vom 5. bis 9. Juli begrenzt.















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