Nabburg
27.03.2019 - 19:46 Uhr

"Wer hat sie zugesagt?"

Die geplante Wohnanlage an der Krankenhausstraße führte zu Anliegerprotesten. In einer Stellungnahme verwahrten sich Bürgermeister Armin Schärtl und elf Stadträte gegen Vorwürfe. Dem kontert nun CSU-Fraktionschef Hans-Georg Dobler.

"Es geht uns einzig und allein darum, dass bei städtischen Immobilien Geschäften die rechtsverbindlichen Regelungen und Vorschriften eingehalten werden und nicht darum, wie beispielsweise von Bürgermeister Schärtl in einer Pressemitteilung dargestellt, bestimmte Personen zu benachteiligen", betont Dobler in einer der Redaktion zugesandten Stellungnahme.

"Vor Jahren hat der Sohn des Ersten Bürgermeisters im Gebäude der Spitalkirche eine städtische Wohnung angemietet. Diese Wohnung wurde öffentlich ausgeschrieben und zur Vermietung angeboten. Der Stadtrat hat dann in nichtöffentlicher Sitzung ohne große Diskussion einstimmig mit den Stimmen der CSU beschlossen, die Wohnung an den Sohn des ersten Bürgermeisters zu vermieten. Das Gebäude Obertor 9 wurde von der Stadt Nabburg leider nicht öffentlich ausgeschrieben. Die gefassten Verkaufsbeschlüsse wurden daher sogar vom Landratsamt als rechtswidrig bezeichnet. Nur wegen des Rückzugs des Kaufangebotes durch die Tochter des Ersten Bürgermeisters wird die Sache derzeit vom Landratsamt nicht weiterverfolgt", so der CSU-Fraktionsvorsitzende.

"2016 scheiterte eine Bebauung des Areals an der Krankenhausstraße. Zu der Zeit sollten auf dem Grundstück nur 27 Wohnungen gebaut werden. Jetzt sollen laut Investor dort 42 Wohnungen entstehen. Obwohl vom Stadtrat am 8. Mai 2018 mehrheitlich mit 15:2 Stimmen laut Sitzungsprotokoll nur 38 Wohnungen genehmigt wurden und die kasernenartige Bebauung und die schlechte Erschließung bereits damals kritisiert wurden", heißt es in Doblers Schreiben. Für ihn stellt sich nun die Frage, wer dem Investor die zusätzlichen vier Wohnungen zugesagt habe. Er fragt: "Warum ist die Rathausspitze nicht eingeschritten? Wird hier einseitig auf die Interessen des Investors geschaut?" Und meint: "Es wäre zumindest geschmacklos, dass umstrittene Wohneinheiten für Verfahrensbeteiligte oder deren Kinder jetzt bereits reserviert würden, bevor das Genehmigungsverfahren abgeschlossen ist."

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