Wie die Stadt Nabburg mitteilt, haben Untersuchungen des Trinkwassers der Stadt Nabburg (Wasserwerk Nabburg) ergeben, dass derzeit eine laut der Trinkwasserverordnung festgelegte Grenzwertüberschreitung der Keimbelastung vorliegt.
Das Wasser darf folglich für den menschlichen Gebrauch und Genuss nur in abgekochtem Zustand (mindestens fünf Minuten) verwendet werden. Zum Herstellen und Behandeln von Lebensmitteln ist nur abgekochtes Wasser zu verwenden. Gegenstände, die mit Lebensmitteln (auch Milch) direkt in Berührung kommen, sind mit abgekochtem Wasser zu reinigen. Für Säuglinge, Kleinkinder und Abwehrgeschwächte ist Wasser in abgepackter Form zu verwenden.
Diese Maßnahmen sind solange einzuhalten, bis die Vorgaben der Trinkwasserverordnung wieder erfüllt werden. Die Wassergemeinschaft beziehungsweise die Stadt Nabburg werden ihr Möglichstes tun, "dass dies so schnell wie möglich geschieht", heißt es in der Mitteilung. Darüber werde dann entsprechend informiert.
Bis festgestellt wird, ob die in der Trinkwasserverordnung festgelegten Grenzwerte wieder eingehalten werden, wird vorsorglich in Abstimmung mit dem Staatlichen Gesundheitsamt Schwandorf das Abkochgebot in den folgenden Orten und Ortsteilen angeordnet: Nabburg (gesamtes Stadtgebiet), - Diendorf, Haindorf, Industrie- und Gewerbegebiet, Perschen, Venedig und Wiesmühle.













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