Nabburg
13.02.2019 - 15:48 Uhr

Nichts mehr zu beanstanden

Das Landratsamt rudert zurück. Es verlangt nun keine Aufhebung der Beschlüsse mehr, die in Verbindung mit einem umstrittenen Immobilienverkauf stehen. Vor Jahresfrist hat eine Mitteilung der Aufsichtsbehörde noch ganz anders geklungen.

Das Nabburger Altstadt-Gebäude Obertor 9 war in den Mittelpunkt mehrerer Stadtratssitzungen gerückt. Grafik: NT
Das Nabburger Altstadt-Gebäude Obertor 9 war in den Mittelpunkt mehrerer Stadtratssitzungen gerückt.

Der Brief der Rechtsaufsicht am Landratsamt in Schwandorf datiert vom 28. Januar und ging am 1. Februar im Nabburger Rathaus ein. Adressiert ist er an Bürgermeister Armin Schärtl, der sich in der Stadtratssitzung am Dienstagabend darüber wunderte. Denn als Vater der einstigen Kaufinteressentin war er in der Angelegenheit befangen und hatte - wie er nun nochmals betonte - an keiner Beratung und Abstimmung in dieser Angelegenheit teilgenommen, auch keine Behandlung in einer Sitzung geleitet. Weil das Schreiben nun aber an ihn gerichtet war, verlas er es zu Beginn der öffentlichen Sitzung.

Das Landratsamt erinnerte daran, dass es sich im November umfassend zur Rechtmäßigkeit der Beschlüsse des Stadtrates vom 10. Juli geäußert hatte. Die Stadt habe ihm dann mit Schreiben vom 10. Januar mitgeteilt, dass die Rechtsaufsicht einen Bescheid bezüglich der rechtlichen Bewertung des Vorgangs gegenüber der Stadt erlassen soll. Vor Erlass eines solchen aufsichtlichen Bescheides sei die Kommunalaufsicht gehalten, den Sachverhalt erneut zu prüfen. Dabei ist sie nun zu einer veränderten Einschätzung gekommen.

Auf entsprechende Bitte hin habe die Stadt Nabburg am 25. Januar das Schreiben von SPD-Stadträtin Marion Schärtl zugesandt, mit dem sie bereits im September das Kaufangebot für das Altstadt-Anwesen Obertor 9 zurückgezogen hatte. Die Rechtsaufsichtsbehörde verwies darauf, dass sie gemäß Gemeindeordnung rechtswidrige Beschlüsse beanstanden und ihre Aufhebung verlangen kann. Gleich im Anschluss daran stellte sie fest: "Aufgrund der durch Frau Schärtl vorgenommenen Rücknahme ihres Kaufangebots haben sich die oben genannten Beschlüsse des Stadtrats zum Verkauf des Anwesens Obertor 9 auf andere Weise erledigt. Ein Vollzug dieser Beschlüsse ist seit der Rücknahme des Kaufangebotes weder rechtlich noch tatsächlich möglich. Sollte die Stadt weiterhin beabsichtigen, das vorgenannte Anwesen zu verkaufen, so muss sie sich um die Abgabe entsprechender Kaufpreisangebote bemühen. Aufgrund dieser Sachlage sieht die Rechtsaufsichtsbehörde, unter Beachtung des von ihr auszuübenden pflichtgemäßen Ermessens, von einer förmlichen Beanstandung der Beschlüsse ab. Die im Schreiben vom 5. November ausführlich dargelegten rechtlichen Bedenken zum Verkauf des Anwesens Obertor 9 sowie die Empfehlung auf Erlass von Vergaberichtlinien werden von uns weiterhin aufrechterhalten."

Reine Bekanntgabe

Am Ende des Briefes, den Sachbearbeiter Johann Wiesent unterschrieben hat, steht eine Empfehlung zur Vermeidung weiterer Streitigkeit und umfangreicher rechtlicher Prüfungen: In Zusammenhang mit künftigen Veräußerungen von städtischen Gebäuden sollten dringend die diesbezüglichen Hinweise aus dem genannten Schreiben beachtet werden.

Der Stadtrat befasste sich am Dienstag nicht weiter mit dem Thema. Bürgermeister Armin Schärtl (SPD) kündigte nur an, das Schreiben tags darauf den Fraktionen zur Verfügung zu stellen. Sie sollten sich dann bis zur nächsten Sitzung Gedanken darüber machen, wie weiter damit zu verfahren ist.

Nabburg05.12.2018

Noch im November hatte das Landratsamt gegenüber der Stadt angekündigt, dass es beabsichtige, die "rechtswidrigen Beschlüsse", die in der Sitzung vom 10. Juli gefasst wurden, zu beanstanden und deren Aufhebung in der nächsten Stadtratssitzung zu verlangen. Zum damaligen Zeitpunkt war bereits längst bekannt, dass Marion Schärtl das Haus nicht mehr kaufen möchte. Der Stadt, so hieß es damals, werde vor Erlass einer förmlichen Beanstandungsverfügung die Gelegenheit eingeräumt, sich dazu zu äußern. In Abhängigkeit davon werde dann das Verfahren entsprechend fortgesetzt.

Ohne Bescheid erledigt

Auf Antrag der SPD-Fraktion hatte der Stadtrat dann im Dezember mit 11:6-Stimmen beschlossen, die betreffenden Beschlüsse vom 10. Juli nicht aufzuheben und stattdessen einen rechtsverbindlichen Bescheid vom Landratsamt zu verlangen, der letztlich der Regierung der Oberpfalz zur aufsichtlichen Prüfung vorgelegt oder beim Verwaltungsgericht angefochten werden könnte. Einen solchen Bescheid hat das Landratsamt jetzt allerdings nicht erlassen, sondern das Thema für sich auf dem oben genannten Weg erledigt.

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