Nabburg
10.10.2023 - 16:00 Uhr

Photovoltaik auf denkmalgeschützten Dächern: Keine verbindlichen Kriterien

Die Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes ermöglicht künftig die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden. Verbindliche Vorgaben dazu gibt es aber nicht. Sie liegen in den Händen der Kommunen.

Die Nachfrage nach Photovoltaik-Anlagen speziell im Bereich denkmalgeschützter Gebäude im Altstadtbereich häufen sich bei den Bauämtern der Kommunen. Bisher liegt es im Ermessen der Genehmigungsbehörde, ob PV-Anlagen befürwortet werden. Daher kommt es vor, das jede Kommune andere Kriterien bei der Genehmigung ansetzt.

Um hier ein gewisses Maß an einheitlichem Vorgehen zu erreichen, hat die Stadt Nabburg betroffene Kommunen zu einem Informationsaustausch ins Nabburger Rathaus eingeladen. Neben den Bürgermeistern aus Nabburg, Pfreimd. Schönsee, Burglengenfeld und dem Stadtbauamt Amberg nahmen auch die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Schwandorf und Vertreter der Regierung der Oberpfalz daran teil.

Als oberster Denkmalschützer des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege stand Raimund Karl Rede und Antwort. Ein entscheidender Kritikpunkt waren bisher schwarze PV-Module auf roten Ziegeldächern. Diese Problematik ist mittlerweile von der Industrie dahingehend beseitigt worden, dass sie rote Module im Farbton Terrakotta anbietet, die weniger störend wirken. Die Firma Axsun stellte den Bürgermeistern und Vertretern der Behörden entsprechende Module vor. Allerdings liegt der Preis um ein Dreifaches über dem Preis herkömmlicher Module.

Nicht auf der Sichtseite

Raimund Karl vom Landesamt für Denkmalpflege sind diese Unsicherheiten in den Vorgaben bekannt. Für die Gemeinden wäre es daher wichtig genau zu definieren: Was will ich selbst? Wichtig ist dabei das Gespräch mit dem Bauherrn, um die Interessen zu bündeln. „Auf der Sichtseite rechts und links vom Marktplatz sind PV-Module sicherlich nicht angebracht. Hier sollte auf Nebengebäude ausgewichen werden“, so der Rat des Denkmalschützers.

Auch zieht Karl die Möglichkeit von Industriepatenschaften in Betracht. Dies würde bedeuten, dass ein Bauherr anstelle einer PV-Anlage auf einem denkmalgeschützten Gebäude auf ein Industriedach ausweicht. PV-Anlagen auf Altbauten sind zudem oft mit einem höheren Kostenaufwand verbunden. „Dieser städtebauliche Mehraufwand wird nicht gefördert“, stellte Hubert Schmid von der Regierung der Oberpfalz klar.

Auch ist es von Bedeutung, ob die PV-Anlage dem Eigenverbrauch oder der Einspeisung ins Netz dient. Aus den Vorschlägen war klar zu erkennen, dass das einheitliche Vorgehen fehlt. Für die Kommunen stellt sich zudem die Frage, ob das weitere Vorgehen durch eine Satzung oder durch eine Empfehlung geregelt werden sollte. Für Raimund Karl ist hier der Empfehlung klar der Vorzug zu geben. Auch sollte die Wirtschaftlichkeit immer im Auge behalten werden.

Unterschiedliche Kriterien

Einen wichtigen Schritt hat die Stadt Nabburg gemacht. Im Zusammenwirken von kommunalem Bauamt und Martin Popp, dem städtebaulichen Berater der Stadt Nabburg, wurde eine sogenannte Zonenkarte erarbeitet. Diese teilt die Stadt Nabburg in vier Zonen ein, in denen unterschiedliche Kriterien festgelegt worden sind.

Die Zone „Grün“ liegt außerhalb der Stadtmauern. PV-Anlagen sind hier grundsätzlich zulässig. Die Zone „Orange“ umfasst nachrangige Stadträume. PV-Anlagen auf vom öffentlichen Raum nicht einsehbaren oder nur geringfügig von der Seite einsehbaren Dachflächen sind grundsätzlich zulässig. Besondere gestalterische Auflagen sind zu beachten. Die Zone „Rot“ steht für besondere Platz- und Straßenräume in der „Guten Stube Nabburgs“. Es gibt hohe gestalterische Anforderungen an PV-Module und deren Einbau. In der Zone „Schwarz“ sind PV-Anlagen nicht zulässig. Hier handelt es sich um ortsbildprägende Einzelgebäude.

Diese Zonenkarte ist eine gute Entscheidungshilfe beim anschließenden Genehmigungsverfahren. Raimund Karl bezeichnete dies als richtigen Schritt, der weiter ausgebaut werden sollte. Eine Einzelfallentscheidung wird aber dadurch nicht hinfällig. „Man muss die Bürger durch Einzelgespräche mitnehmen und daraus die besten Lösungen erarbeiten“, ist die Erfahrung vom Stadtbaumeister Franz Haneder von der Stadt Burglengenfeld.

Alle Teilnehmer an dieser Informationsveranstaltung waren sich einig, dass solche Treffen öfter stattfinden sollten, um einen einheitlichen Weg in der Entscheidungsfindung zu erarbeiten. Der erste Schritt eines Bauherrn sollte immer in das Bauamt führen. Hier erhält er auch die notwendigen Anträge für das weitere Genehmigungsverfahren.

Hintergrund:

PV-Anlagen im Altstadtbereich

  • Keine einheitlichen Entscheidungskriterien vorhanden
  • Die Einzelfallentscheidung ist notwendig
  • Zoneneinteilung der Stadt Nabburg als Entscheidungshilfe
  • Der erste Schritt des Bauherrn sollte ins kommunale Bauamt gehen.
 
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