Nabburg
09.04.2021 - 18:19 Uhr

Regierung sagt, wie es zu der Unterführungsbreite kam

Der Bau einer Unterführung sorgte im Nabburger Stadtrat für ein Rätsel. Klarheit bringt nun ein Schreiben aus der Regierung der Oberpfalz mit sich.

Symbolbild: Wilhelm Amann

Die Fußgänger- und Radfahrerunterführung, die bei der Beseitigung des Bahnübergangs an der dortigen Stelle entsteht, sollte fünf Meter breit werden. So hatte es der Stadtrat 2011 gefordert. Nach der aktuellen Planung wird sie aber nur vier Meter breit. Wie konnte es dazu kommen, was ist aus dem Beschluss des Stadtrates geworden? Zu diesen Fragen hatte CSU-Sprecher Hans-Georg Dobler um Aufklärung gebeten. Nun liegt im Rathaus das Ergebnis schwarz auf weiß vor.

Das Thema hatte den Stadtrat letztmals im Februar beschäftigt, ohne konkretes Resultat. Deshalb wandte sich der damalige Bauamtsleiter Thomas Prey am 8. März an den Leitenden Baudirektor Josef Kreitinger bei der Regierung der Oberpfalz. Prey fasste die Problematik aus der Sicht der Stadt zusammen und fragte, wie es - angeblich mit Zustimmung durch die Stadt Nabburg - zu einer Breite von nur vier Metern kommen konnte. In der Niederschrift zum Erörterungstermin stehe nämlich: "Das Planfeststellungsverfahren sieht eine Fußgängerunterführung mit einer lichten Breite von drei Metern vor. Aus Gründen der Verkehrssicherheit ist das Bauwerk zu einer Fußgänger- und Radwegunterführung auszubauen. Die Stadt Nabburg fordert einen Ausbau von fünf Metern...Ergebnis der Erörterung: In Folge der Tektur wurde die lichte Weite vom Vorhabensträger von drei auf vier Meter verbreitert und die Stadt Nabburg hat dem zugestimmt." Anhand der Aktenlage sei im Nabburger Rathaus nicht nachvollziehbar, wann und warum die Breite der Fuß-und Radwegunterführung mehrfach verändert wurde. Die Stadt Nabburg habe weder mittels eines Schreibens noch mittels eines Beschlusses ihren Einwand zurückgezogen.

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Nabburg12.02.2021

In seiner Antwort, die Prey nun in dieser Woche in der Stadtratssitzung verlas, stellte Leitender Baudirektor Josef Kreitinger fest: Im Zuge des Anhörungsverfahrens hat die Stadt Nabburg eine Stellungnahme abgegeben. Darin wurde eine Verbreiterung der Fußgängerunterführung auf eine lichte Weite von fünf Metern gefordert. Diese Stellungnahme wurde im Erörterungstermin am 17. April 2018 mit drei Vertretern der Stadt umfassend behandelt. Dabei habe die Stadt erklärt, "dass sie bezüglich der in der Tektur vorgesehenen Verbreiterung der lichten Weite der Fußgängerunterführung von drei auf vier Meter den ursprünglichen Einwand mit einer Forderung von fünf Metern nicht aufrechterhalten werde." Somit sei in diesem Punkt ein Einvernehmen hergestellt worden. Zu beachten sei, dass es sich bei der Niederschrift nicht um ein Wortprotokoll handelt, sondern um eine Dokumentation der wesentlichen Inhalte. Ein Auszug der Niederschrift sei danach der Stadt zugesandt worden. Für die Erledigung einer Einwendung bedürfe es darüber hinaus weder eines zusätzlichen Beschlusses der Kommune noch eines Schreibens des Einwenders. Entscheidend sei allein das in der Erörterung erzielte und protokollierte Ergebnis.

In der Stadtratssitzung am Dienstag meldete sich der frühere Bürgermeister und Stadtrat Armin Schärtl (SPD) zu Wort und bestätigte, dass er die Stadt Nabburg zusammen mit zwei Bediensteten aus dem Rathaus bei dem genannten Erörterungstermin vertreten hatte. Das Protokoll müsse ja im Rathaus vorliegen, so dass alles nachvollziehbar sei. Ihm entgegnete Verwaltungsleiter Thomas Prey, dass von einem verschwundenen Protokoll nie die Rede gewesen sei. Nur gehe daraus nicht hervor, wer das Einvernehmen für die Stadt Nabburg erklärte und wie es dazu gekommen sei. Stadtrat Hans-Georg Dobler (CSU) fragte, wie es sein könne, dass sich der Bürgermeister damals über einen einstimmigen Beschluss des Stadtrates hinweggesetzt habe. Schärtl erklärte, die Zustimmung sei nicht isoliert, sondern in der Gesamtschau mit anderen Punkten erklärt worden. Ein sich abzeichnendes Wortgefecht zwischen Dobler und Schärtl ließ Bürgermeister Zeitler (CSU) nicht zu. Solle aus rechtlicher Sicht weiterer Aufklärungsbedarf bestehen, so solle eine Anfrage gestellt werden, der die Verwaltung dann nachgehen werde.

"Dabei erklärte die Stadt Nabburg..., dass sie bezüglich der...Verbreiterung der lichten Weite der Fußgängerunterführung von drei Meter auf vier Meter den ursprünglichen Einwand mit einer Forderung von fünf Metern lichter Weite nicht aufrechterhalten werde."

Josef Kreitinger, Leitender Baudirektor bei der Regierung der Oberpfalz, zum Ergebnis des Erörterungstermins im Planfeststellungsverfahren

 
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