Am Montagabend wollten Beamte der Polizeiinspektion Nabburg einen Haftbefehl vollziehen, der aufgrund einer offenen Geldstrafe ausgestellt wurde. Der Nabburger Wohnungsinhaber war von Beginn an sehr unkooperativ. Unmittelbar nachdem sich die Polizeibeamten Zugang zur Wohnung verschafft hatten, fing der Mann an, die Beamten mehrfach sowohl verbal als auch mittels Zeigen des sogenannten "Stinkefingers" zu beleidigen. Weiterhin gab er zunächst falsche Personalien an. Dem Vollzug des Haftbefehls mit der Einlieferung in eine Haftanstalt konnte er am Ende nur deswegen entgehen, da er die benötigten Barmittel für die Geldstrafe aufbrachte. Er muss sich nun jedoch einem weiteren Strafverfahren wegen Beleidigung, Bedrohung und anderer Delikte stellen.
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