Die Stadt hatte das etwa 1400 Quadratmeter große Grundstück auf dem ehemaligen Danhauser-Gelände vor etwa einem Jahr zunächst verkauft und dann wieder angemietet. Es dient seither als Stellplatz für ungefähr 50 Autos. Eine Zeitbeschränkung für das Parken gibt es dort bisher nicht.
In der Dezember-Sitzung des Stadtrates beantragte Kurt Koppmann (ÜPW), den Mietvertrag zu kündigen. Denn, so seine Begründung damals, es gebe mittlerweile ja ganz in der Nähe eine weitere große Fläche, die zum kostenlosen Parken freigegeben ist. Er bezog sich dabei auf das etwa 2500 Quadratmeter aufweisende, frühere Baywa-Gelände, das sich südlich ans Netto-Areal anschließt. Vom neuen Eigentümer, dem Freistaat Bayern, war es der Stadt übergangsweise zur Nutzung überlassen worden. Dort können seither rund 100 Fahrzeuge abgestellt werden.
Nachdem es sich um eine Grundstücksangelegenheit handelt, kam der Antrag zwischenzeitlich auf die nichtöffentliche Tagesordnung. "Der Stadtrat hat mehrheitlich beschlossen, dass das Grundstück angemietet bleibt", gab Bürgermeister Frank Zeitler (CSU) auf Anfrage der Oberpfalz-Medien-Redaktion bekannt. Er machte kein Hehl daraus, dass er auch dafür stimmte und die getroffene Entscheidung somit begrüßt. Denn die einstige Danhauser-Fläche lasse sich gut in ein Parkplatz-Gesamtkonzept einbinden - zumal sie nicht weit von der Altstadt entfernt liegt, die über die Dechant-Stufen in nur wenigen Gehminuten zu erreichen ist. Dadurch werde der Parkplatz-Druck in der Altstadt abgeschwächt.
Zeitler kündigte gleichzeitig an, dass nicht das gesamte Areal für Dauerparker verfügbar bleiben werde. Es sei vorgesehen, die vorderste Reihe in eine Kurzparkzone mit einer Höchstparkdauer von drei Stunden umzuwandeln. Zudem befürwortet Zeitler einen Vorschlag des Dritten Bürgermeisters Johann Kleber (Nabburger Land), der angeregt hatte, dass ein Gemüsehändler dort in festgelegten Intervallen seinen Stand aufbauen darf.
Kommentare
Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.